Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1911)
- Article
- Die Stellung der Juden im Heere
- Date
- 1911-07-01
- Page
- 398 (sequence 6)
- Language
- German
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398 Im deutschen Reich. der Antisemitismus eine solche Ausbreitung erfahren. Haben die Agrarier gerufen: „Kein Kanitz, keine Kähne", und mit einer Revision ihrer monarchischen Gesinnung gedroht, wie viel mehr dürfen da die Juden auf ihre Leistungen und auf ihr gutes Recht Hinweisen, wenn sie nur das verlangen, was das Gesetz ihnen seit Jahrzehnten in feierlichster Form zubilligt und was ihnen trotz dieser feierlichen Form vorenthalten, ja geraubt wird. (Beifall.) Ich bin auf den weiteren Einwand gefaßt, daß wenn die Juden zum Offiziersstand zugelassen würden, sie mit Rücksicht darauf zu Kriechern werden und ihre politische und sonstige Unabhängigkeit gegenüber den öffentlichen Gewalten verlieren könnten, damit nur nicht gegen die Söhne ein Einwand hergeleitet werden könne. Ich verkenne die wohlmeinende Absicht derer, die das Vorbringen, nicht und weise sie dennoch entschieden zurück: sie ist unjüdisch und verkennt das jüdische Wesen. Unter einer Verfolgung, die mehr als 1000 Jahre gewährt hat und mit der das, was uns heute vorenthalten wird, nicht verglichen werden kann, hat das Judentum in seiner überwältigenden Mehrheit es a b g e l e h n t, äußere Vorteile d u r ch 91 ufgabe seiner U n a b h äng i gkei t und U e b er z e u g u n g zu erlangen. Da ist die Gefahr wirklich nicht groß, daß mehr als vielleicht einmal ein einzelner seine Ueberzeugung und Unabhängigkeit aus den Rücksichten, die ich erwähnte, opfern sollte. — Aber, meine Damen und Herren! Die Kritiker vergessen, daß, wenn wir diesen Einwürfen selbst nachgehen wollten, wir es gar nicht können. Die politische Gleichberechtigung ist wie eine schöne Blume, der man nicht ein Blatt ausreißen kann, ohne daß die Blume ihre ganze Schönheit verliert. Vergessen wir doch nicht, daß dieselben Mißstände, die wir bei der Rekrutierung des Offizierkorps bekämpfen, überall da vorhanden sind, wo es sich um Staatsstellungen handelt, und daß nur gerade diese Festung der Gegner um so eher die Bestürmung verdient, weil hier mit Rücksicht auf die allgemeine Wehrpflicht die Ungerechtigkeit, die in der Zurücksetzung besteht, um so augenfälliger ist. Dieselben Mißbräuche aber sind auch aus allen anderen Staatsgebieten vorhanden. Es gilt, die schwarze und die rote Robe des Richters ebenso