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Im deutschen Reich · 1911-06-01 · Heft 6 (Juni 1911) · p. 357

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 6 (Juni 1911)
Article
[Ohne Titel]
Date
1911-06-01
Page
357 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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VereinsnachrichLen. 357 teiluttg Nr. 2 gemeldet, obgleich er nicht das Gardemaß hatte. Dennoch versprach ihm der Hauptmann, ihn in seine Kompagnie aufzunehmen und beim Kommandanten die Aufnahme in das Regiment zu befürworten. Als der junge Mann einige Wochen später zur Untersuchung im Regiment erschien, stellte sich bei der Aufnahme der Personalien seine Zugehörigkeit zum Judentum heraus. Der protokollierende Unteroffizier stürzte daraus sofort zu seinem Vorgesetzten und erschien wenige Minuten später mit der Nachricht, daß der Kommandeur die Ablehnung des Einjährigen wegen mangelnden Garden: aß es verfügt habe. Da diese Ablehnung um so auffälliger war, als die Aufnahme trotz des mangelnden Maßes bereits zugesagt war, baten wir den Herrn K r i e g s m i n i st e r mit Aufklärung des genannten Vorfalls. Auf unsere Anfrage erhielten wir folgenden Bescheid: „Die als „Unabweislich" hingestellte Vermutung, daß . . . lediglich infolge seines jüdischen Glaubens nachträglich nicht zur Einstellung als Einjährig-Jreiwilliger bei der Garde-Maschiuengeioehr-Abteilung Nr. 2 zugelassen worden ist, entspricht nicht den tatsächlichen Verhaltnisen. Die dort für diese Vermutung angeführten Einzelheiten haben durch die erfolgten Vernehmungen der beteiligten Personen in keiner Weise Bestätigung gefunden. Es hat sich vielmehr ergeben, daß die Abweisung des . . . lediglich auf eine irrtümliche Auslegung der Bestimmungen der Wehr- und Heerordnung seitens des Garde-Schützen- Bataillons zurückzuführen ist." Die Abweisung des Einjährigen wird in der Antwort dann weiter ausführlicher als ein Irrtum des Kommandeurs des betreffenden Truppenteils hingestellt mit der Bemerkung, daß das Nötige an den Truppenteil veranlaßt worden sei. — Vor einigen Monaten veröffentlichten die „Münchener Neuesten Nachrichten" in ihrer „Alpinen Zeitung" eine Notiz über die Gründung der akademischen Sektion München des D eu t s ch en u n d O e st e r r e i ch i s ch e n Al p e n - V e r e i n s und berichteten dabei, daß die bei dieser Gelegenheit festgestellten Satzungen sich an die anderer bereits bestehenden Sektionen anlehnen, aber in dem (erst nach langen Debatten gegen eine erhebliche Minderheit angenommenen) § 3 bestimmen, daß als Mitglieder der Sektionen nur akademisch

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