Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1911)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1911-06-01
- Page
- 356 (sequence 11)
- Language
- German
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356 Im deutschen Reich. legen müssen. Die Ausführungen des Angeklagten Härten eben den Charakter der B e s ch i nt P fung in egen d e r gehässigen n n d r o h e n F o r m, auch wenn c r die fragliche Auslegung des Gebets für die richtige gehalten haben sollte. Rechtlich bedenkenfrei sei die Feststellung der Strafkammer, daß sich der Angeklagte durch den erwähnten Artikel einer Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft schuldig gemacht und nicht seinen Vorwurf gegen die jüdische Rasse als solche gerichtet habe. Ob der Angeklagte wegen der Beschimpfung des Kol-nidre-Gebetes als einer Einrichtung der jüdischen Religionsgesellschaft zu bestrafen sei, hat das Gericht auf sich beruhen lassen, da es in dem Artikel eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft selbst erblickt. — Wegen eines in der Halbmonatsschrift „Hammer" veröffentlichten Artikels, in dem die jüdische Religion in fast unsagbarer Weise beschimpft wurde, hatten wir Strafantrag gestellt. In der am 19. Mai d. Js. stattgehabten Verhandlung der 2. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ist mm der Herausgeber des AutisemitemOrgans „Hammer", Theodor Fritsch, zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden. — Bei einer in H a n a u unlängst abgehaltenen Kontrollversammlung machte der dieselbe abhaltende Offizier, Major z. D. . . ., die Bemerkung: „Hier geht es zu wie in einer Judenschule." Ein an der Versammlung teilnehmender jüdischer Kaufmann richtete wegen dieses Ausdrucks eine Beschwerde an das General-Kommando und erhielt darauf folgenden Bescheid des Bezirks-Kommandos: „Das General- Kommando hat von dem unterm 22. 4. an dasselbe gerichteten Schreiben Kenntnis genommen und ist Major z. D. . . . darauf hingewiesen, für die Zukunft den gebrauchten Ausdruck oder ähnliches zu meiden. Im übrigen hat es ihm völlig fern gelegen, Sie oder Ihre Glaubensgenossen irgendwie zu kränken oder zu beleidigen." — Von dem Sohne eines unserer Mitglieder wurde uns ein Vorfall mitgeteilt, der beweist, wie notwendig es ist, daß sich die Söhne unserer Glaubensgenossen tunlichst das Gardemaß anzugewöhnen haben. Der betreffende Herr hatte sich seinerzeit zum Eintritt als Einjährig-Freiwilliger in die Garde-Maschinengewehr-Ab-