Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1911)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1911-06-01
- Page
- 338 (sequence 7)
- Language
- German
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338 Im deutschen Reich. und kleinen Städten wegzuziehen, in denen sie früher eine bescheidene über behagliche Existenz hatten, unt oft schon im höheren Lebensalter in größeren Städten aufs neue einen schweren Kampf ums Dasein aufzunehmen. Aber noch schwerer trifft der Schmerz der Heimatlosigkeit die nicht Naturalist e r t e n a u s l ä n d i s ch e n I u d e n, die vor vielen Jahrzehnten in Ostpreußen sich ansiedelten, und dort durch ihre Betriebsamkeit, gute Führung und enge Familienbeziehungen eine neue Heimat erworben zu haben glaubten, und nun durch harte Verfügungen eine traurige Enttäuschung erfahren. Die „V o s s i s ch e Zeitung" schreibt: „Seit langen Jahren wird über die Engherzigkeit geklagt, womit in Preußen manchen Ausländern gegenüber verfahren wird. Familien, die e i n Mensch enalter hindurch auf deutschem Boden wohnen, friedlich ihrem Beruf nach gehen, alle ihre Pflichten getreulich erfüllen, auch ihre Steuern pünktlich entrichten, erhalten plötzlich den Befehl, das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Gründe brauchen nicht angegeben zu werden. Und müßten sie angegeben werden, sie wären wohlfeil wie Brombeeren, solange nicht, was wiederholt verlangt worden ist, eine richterliche Behörde zu ihrer unabhängigen Nachprüfung befugt wäre. Es ist eine erschütternde Vorstellung, daß ein Mann, der sich in Mühen und Sorgen Haus und Herd gegründet hat, der Weib und Kinder redlich ernährt, der sein neues Vaterland aufrichtig und dankbar liebt, auf die Rachsucht eines gewissenlosen Feindes hin, auf die Zwischenträgerei eines neidischen Konkurrenten oder aus irgend welchen anderen unlauteren Gründen, vielleicht aus streberischem Üebereifer einer subalternen Seele, friedlos, glücklos, heimatlos gemacht, in die Fremde, ins Elend gestoßenwird. Weshalb? Es genügt, daß er als „lästiger Ausländer" erscheint. Er wird „auf den Schub gebracht" oder, wie es in Oesterreich heißt, er wird „abgeschafft". Die Minister geben in gemessenen Zwischenräumen die Erklärung ab, daß Vorsorge getroffen sei, alle Härten bei Ausweisungen zu verhüten. Aus der Praxis lassen sich nur zu viel Tatsachen anführen, die beweisen, daß diese Absicht nicht erreicht wird. Die hierzulande leider noch vielfach übliche Handhabung des Fremdenrechts widerspricht den Ueberlieferungen der besten Hohenzollern und der Gesittung großer Kulturstaaten. Vollends