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Im deutschen Reich · 1911-06-01 · Heft 6 (Juni 1911) · p. 325

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 6 (Juni 1911)
Article
Antisemitismus in der Schule
Date
1911-06-01
Page
325 (sequence 3)
Language
German
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Antisemitismus in ber schule. Es wird die Giftpflanze großgezogen werden, die der verewigte Kaiser Friedrich einst die „Schmach des Jahrhunderts" genannt hat." In seiner Antwort auf diese Eingabe versicherte der Direktor, daß er antisemitische Aeußerungen irgendwelcher Art bei seinen Schülern ebensowenig dulde wie „antigermanische oder antichristliche". Man solle ihm vertrauensvoll die weitere Behandlung der Angelegenheit überlassen. Diese an sich dankenswerte Zusicherung bot den Einsendern keine genügenden Garantien, und sie baten in einem neuen Gesuch darum, daß Kanteten geschaffen würden, die es verhinderten, daß in Zukunft Schüler aus konfessionellen Gründen ausgeschlossen werden könnten. Dies lehnte der Direktor ab, mit der Begründung, daß auch seine Amtsvorgänger von einer Aenderung der Statuten, wie sie gewünscht werde, abgesehen hätten, und daß er selbst bei vielen jüdischen Schülern der Anstalt auf sehr bedauerliche Aeußerungen einer Gesinnung gestoßen fei, die er auch bei mildester Beurteilung nicht anders als frech, feige, roh und gemein bezeichnen könne. Hiernach richtete der Central-Berein eine Beschwerde an die Vorgesetzte Schulbehörde, in der es u. a. hieß: „Es wird also hiermit seitens des Direktors der Anstalt der Grundsatz ausgestellt, daß, weil eine mehr oder weniger große Zahl jüdischer Schüler sich unangemessen benommen habe, ein einfaches Gebot der Gerechtigkeit abgelehnt werden müsse. Ferner wird eine durchaus unzulässige Unterscheidung in der Charakterisierung der Schüler, nicht, wie es angebracht wäre, nach Maßgabe des Wertes der einzelnen Person, sondern nach ihrem Religionsbekenntnis gemacht. Niemand wird verlangen, daß Schülern, die „feige, frech, roh und gemein" sind, bezüglich der Ausnahme in einen Turnverein ein besonderes Entgegenkommen gezeigt werde. Jeder anständige Mensch wird selbstverständlich in der Bewertung der Träger dieser Gesinnung mit dem Direktor einverstanden sein. Was aber höchste Entrüstung Hervorrufen muß, ist, daß die Eigenschaften „frech, feige, roh und gemein", sobald sie aus jüdischer Seite vorliegen, anders beurteilt .werden, als wenn Nichtjuden in Frage kommen. Denn die Beweisführung des Direktors ist die, daß er durch die Unterlassung der Einführung Gerechtigkeit ge-

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