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Im deutschen Reich · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. 261

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Article
Der Verkehr mit Rußland
Date
1911-05-01
Page
261 (sequence 5)
Language
German
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Der Verkehr mit Rußland. 261 daraus zurückzuführeu, daß ihre Pässe von dem russischen Konsul visiert wurden, obgleich weder die Religion der Inhaber im Paß vermerkt war noch durch deren Namen und andere Merkmale .kenntlich wurde, vielleicht aber auch durch das freundliche Entgegenkommen einzelner empfänglicher Wächter der russischen Grenzen. Daß dies aber nicht die Regel, sondern nur die Ausnahme ist, beweist die Tatsache, daß die amerikanischen Juden sich andauernd über die Hemmung ihres geschäftlichen Verkehrs mit Rußland beklagen, und daß im Februar dieses Jahres die Angelegenheit wiederum im Kongreß der nordamerikanischen Union zur Sprache gebracht worden ist, um das Auswärtige Amt in Washington zu veranlassen, den russischen Diplomaten zu beweisen, daß es sich nicht langer durch Winkelzüge Hinhalten lassen will. Die bisherige Behandlung ist für einen Freistaat besonders unwürdig und schadet durch die Liefe Kränkung der jüdischen Kreise, hie bei den Wahlen nicht zu unterschätzen sind, dem inneren. Frieden. Wie die Zeitschrift „American Heb rein" mitteilt, hat das Kongreßmitglied H e r b e r t P a r s o u a im Februar d. I. im R e p r ä s e n t a n t e n - H a u s in W a s h i n g t o u nachstehende Resolution eingebracht: „B eschlossen wird von dem Senat und den Repräsentanten in dem versammelten Kongreß: „Es ist und war jederzeit ein Fundamentälgruudsatz dieser Staatsregierung, daß die Rechte ihrer Bürger weder in der Heimat noch auswärts durcb ihr Religionsbekenntnis berührt werden; daß diese Regierung ihre Verträge abschließt zum Zweck eines gleichmäßigen Schutzes aller Klassen ihrer Bürger ohne Rücksicht ^us ihr Religionsbekenntnis; daß diese Staatsregierung nicht sich binden soll an einen Vertrag, der Unterschiede macht oder durch den eine der abschließenden Parteien die Berechtigung erhält, amerikanische Bürger auf Grund ihres Religionsbekenntnisses unterschiedlich zu behandeln; daß die russische Regierung den Vertrag zwischen den Bereinigten Staaten von Amerika und Rußland in St. Petersburg vom 18. Dezember 1832 verletzt hat. Sie

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