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Im deutschen Reich · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. 259

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Article
Der Verkehr mit Rußland
Date
1911-05-01
Page
259 (sequence 3)
Language
German
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Der Verkehr mit Rußland. 259 Der Vertreter der Staatsregierung, Staatssekretär v. K i d e r l e n, cntgegneie nur: „Was die P äffe de r Juden anlangt, ist es nicht richtig, daß wir den Paßinhabern zwangsweise den Judenstempel aufdrücken. Wer nach Rußland über die Grenze will, muß in seinem Paß seine Konfession vermerkt haben. Es liegt im eigenen Interesse der Juden. W i r k ö n n e n die r u s s i f ch e G e s e tz - gebung nicht andern, sondern nur unseren Untertanen erleichtern, über die Grenze zu kommen/' — In der „Frankfurter-Zeitung" wurde bei der Besprechung dieses Bescheides gesagt: „Tatsächlich wird von den deutschen Behörden Auskunft über die Konfession erteilt, im Gegens atz zu den englischen und a m c r i lau i s ch e n Betz ö r d e n. Die Hamburger Polizeibehörde z. B. händigt dem Deutschen, der sich einen Reisepaß nach Rußland ausstellen läßt, eine Zusammenstellung russischer Paßvorschriften für deutsche Reisende ein, die ausdrücklich zwischen Vorschriften für christliche und jüdische Reisende unterscheidet unb damit die verschiedene Behandlung von Deutschen in Rußland vorbehaltlos anerkennt." — D a s ist nicht richtig: der Schreiber dieser Zeilen hat sich persönlich davon überzeugt, daß von dem amerikanischen Konsulat in Berlin allen nach Rußland reisenden amerikanischen Bürgern eine Zusammenstellung russischer Paßvorschristen ausgehändigt wird, die in englischer Sprache genau denselben, zwei verschiedene Rubriken aufweisenden Inhalt hat wie die von der Hamburger Behörde ausgehändigte Zusammenstellung. Dies wird auch dort mit der Erklärung begründet, es werde hie Vorschrift den Reisenden in ihrem eigenen Interesse vorgelegt. Im deutschen Reichstag erregte bei der Erklärung des Staatssekretärs ein Zwischenruf des Abgeordneten David: „Wir haben Staatsbehörden, aber keine S L a a L s m ä n n e r!" mehrfach Heiterkeit, aber es steckt in diesen Worten doch etwas, was ernstes Nachdenken veranlassen sollte; denn einem hervorragenden Staatsmanne dürste die Abstellung unwürdiger Ueöelftünde als Ehrenpflicht erscheinen. Sie würde ihm nicht einmal schwer fallen; nur müßte sich die Reichsregierung nicht damit begnügen, bei dem Petersburger Kabinet in höflicher

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