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Im deutschen Reich · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. 256

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Article
Falsche Auffassungen
Date
1911-05-01
Page
256 (sequence 4)
Language
German
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-56 Im deutschen Reich. Es ist in Liesen Blättern schon oft genug bewiesen worden, daß das Taufjudentum nicht nur das Judentum, sondern unser ganzes öffentliches Leben schädigt und korrumpiert. Deshalb haben auch überzeugungstreue Leute aus allen religiösen Lagern unser gemäßigtes und besonnenes Vorgehen nach dieser Richtung hin begrüßt und befürwortet. II. B e r ö f f e n t l i ch u n g „ch r i st l i ch e r" F i r m e n. Die „Kölnische V o l k s z e i t u n g" äußert sich abfällig über unsere Praxis, in den Vereinsnachrichten solche. Firmen und Geschäfte namhaft zu machen, die kein jüdisches Personal einstellen. Es wird darauf hingewiesen, daß es auch eine große Reihe von jüdischen Geschäften gibt, die prinzipiell nur Juden anstellen, und dann gesagt: „Wenn nun den jüdischen Geschäftsinhabern nicht das Recht bestritten wird, sich mit Angestellten ihrer Konfession vorzugsweise zm umgeben, so sollte es umgekehrt auch den christlichen Geschäftsinhabern nicht verdacht werden, wenn sie von diesem gleichen Rechte Gebrauch machen." - Die „Kölnische Volkszeitung" scheint zu glauben, daß wir jemals den jüdischen Geschäftsinhabern das dort gekennzeichnete Recht zugesprochen haben. Wir finden es durchaus tadelnswert, wenn Juden bei Besetzung der Posten nicht nach der Tüchtigkeit, sondern nach anderen Merkmalen entscheiden und bedauern es, daß ein derartiges Differenzieren bisher schon einen solchen Einfluß hat gewinnen können. In Wirklichkeit liegen aber die Verhältnisse so, daß es sich bei den von uns genannten Firmen fast durchweg mit Geschäfte handelt, die trotz zahlreicher jüdischer Kundschaft in ausfallender Weise das christliche Bekenntnis zur Vorbedingung des Eintritts in ihre Firma machen. Aus reinem Selbsterhaltungstriebe müssen sich -die Juden dagegen wehren, daß sie in wirtschaftlicher Beziehung in immer höherem Maße bedrängt werden. Wahrend den christlichen jungen Leuten alle Betriebe, Staats- und Privatbetriebe, offen stehen, wird der jüdische Nachwuchs größtenteils von öffentlichen Betrieben ausgeschlossen. Denn die

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