Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 4 (April 1911)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1911-04-01
- Page
- 228 (sequence 3)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 228 und ihm mitteilte,, ein Schönlanker Geschäftsfreund habe ihm in der betreffenden Angelegenheit geschrieben und dein jüdischen Arzt einen viel b e s s e r e n Posten tu Aussicht gestellt! Wir bitten, alle ähnlich liegenden Fälle uns unbedingt zur Kenntnis zu bringen, damit wir in allen Fällen ebenso Vorgehen können wie in dem vorstehenden. — Sowohl bei den vorjährigen wie bei den diesjährigen M i l i t ä r d e b a t L e n im Reichstage sind von Abgeordneten — uns nicht bekannt gewordene — Falle von Zurücks e tz u n g e n jüdischer Einjähriger vorgebracht worden, in denen der Kriegsminister in der Lage war, den Ausführungen der Abgeordneten Gründe für die Nichtbeförderung der Betreffenden emgegenzuhalten, welche sich nach dem vorliegenden Material nicht widerlegen ließen. Es liegt auf der Hand, daß diese Antworten des Kriegsministers nicht nur die Wirkung haben, daß die Beschwerden über die Berücksichtigung des Bekenntnisses als grundlos erscheinen, sondern auch, daß denjenigen Vorschub geleistet wird, die sich für die Nichtbeförderung der jüdischen Einjährigem auf deren behauptete persönlichen Eigenschaften berufen, welche ihre Beförderung ausschlossen, und daß deshalb das Vorbringen jedes Falles, der dem Kriegsminister eine Zurückweisung der Klage im Reichstag auch nur im entferntesten ermöglicht, den von uns vertretenen Interessen schadet. Wir bitten deshalb im Interesse der Sache unsere Leser, von Fällen, in denen jüdische Einjährige wegen ihres Bekenntnisses in der Beförderung zurückgesetzt oder vom Offiziersunterricht ausgeschlossen zu sein glauben, nicht Abgeordneten unmittelbar, sondern dem Central-Ve re in deutscher Sta a tsbürger jüdischen Glaubens, mitzuteilen, der, eventuell in Gemeinschaft mit dem Verbände der Deut s ch e n I u d e n, die Fälle nach jeder Richtung hin prüfen wird, um die Besprechung etwa ungeeigneter Fälle in der Oeffentlichkeit zu vermeiden. — Die Zeitschrift „H a m m e r", gegen deren Verleger Theodor Fritsch, ruuerdings wiederum auf unsere Anzeige hin Anklage wegen Vergehens gegen § 166 St.G.B. erhoben worden ist, leistet sich in der Nummer vom 15. Februar d. I. in einem Artikel „Vom Schächten", abgesehen von einer in allen Einzelheiten verkehrten Darstellung über die Hergänge