Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 4 (April 1911)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1911-04-01
- Page
- 227 (sequence 2)
- Language
- German
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Bereinsnachrichten. 227 zur Rede gestellt wurde, soll er geäußert haben, Laß der Landrat Freiherr von Massenbach ihm gesagt habe, die Ostmarkenzulage werde nur an einen evangelischen Arzt gegeben. Dagegen solle der dortige Bürgermeister ausdrücklich erklärt haben, daß seiner Ansicht nach kein Hinderungsgrund vorliege, einem jüdischen Arzte, wenn ein solcher sich dort niederlasse, die Ostmarkenzulage zu bewilligen. Auf unsere Veranlassung hin hat sich der betreffende jüdische Arzt mit einer Beschwerde sowohl an den Magistrat der Stadt Krojanke, als auch an die Königliche Regierung Z n M a r t e n - Werder gewandt. Der Magistrat Krojanke hat darauf erwidert, daß von seiner Seite das Inserat nicht veranlaßt worden sei und daß selbstverständlich nichts im Wege stehe, falls ein jüdischer Arzt sich am dortigen Orte niederlassen wolle. Der Regierungspräsident von Marienwerder betonte in seiner Antwort, daß nach seinen Ermittlungen der zuständige Landrat den Apothekenbesitzer Erdmann zu einer Aeußerung, Paß der für Krojanke gesuchte Arzt einer bestimmten Konfession angehören müsse, nicht ermächtigt habe, daß der Landrat vielmehr der Angelegenheit fernstehe und das Inserat lediglich auf den Apothekenbesitzer Erdmann zurückzuführen sei. Hiernach ist als feststehend anzunehmen, daß tatsächlich der Apothekenbesitzer Erdmann durchaus eigenmächtig 'gehandelt hat, und daß seine Behauptung, der Landrat habe ihm gesagt, das Fixum bekäme nur ein evangelischer Arzt, unwahr ist. Zur Charakterisierung dieses Herrn Erdmann sei schließlich noch angeführt, daß er sofort, als die Beschwerde an die Regierung zu Marienwerder abgegangen war, sich an den j.übifd)>en Reflektanten mit einem Brief gewandt und ihm in Aussicht gestellt hat, er werde diesen Fall zur Kenntnis der Aerztekarnmer bringen und die Bestrafung des betreffenden Arztes herbeisühren! Dies tut derselbe Mann, der eine anonyme Zeitungsannonce gufgibt, aus eine Anfrage sodann zunächst mit unleserlicher Unterschrift antwortet und endlich zu seiner Entschuldigung auch über den Landrat unwahre Behauptungen aufstellt! Wie unangenehm dem fraglichen Herrn die ganze Veröffentlichung der Angelegenheit ist, ergibt sich auch daraus, daß sofort nach Abgang der Beschwerdeschriften ein Herr zu dem jüdischen Reflektanten kam