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Im deutschen Reich · 1911-04-01 · Heft 4 (April 1911) · p. 229

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 4 (April 1911)
Article
[Ohne Titel]
Date
1911-04-01
Page
229 (sequence 4)
Language
German
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VMeinsn achri ch ten. 229 beim Schächten auch folgende unglaubliche D r eistig - feit, die wir unfern Lesern nicht vorenthalten zu dürfen glaubten. Sie schreibt darin: „Und noch eine andere Seite! Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich enthält die Vorschrift, daß alles größere Schlachtvieh vor Ausübung des Schlachtschnittes zu betäuben ist. Gilt das Gesetz nicht für alle Reichsbürger? Soll auf einmal ein Teil der Bevölkerung sich außerhalb des Gesetzes stellen dürfen? Mit welchem Recht verlangt der Jude, daß ihm eine Ausnahme- Stellung im Staate eingeräumt werde?" Wir brauchen unfern Lesern natürlich nicht erst zu sagen, daß diese Behauptung, im Bürgerlichen Gesetzbuche (!) sei die Vorschrift des Betäubens des Schlachtviehs enthalten, so daß Juden bei Zulassung des Schächtens eine gesetzwidrige Ausnahmestellung einnähmen, selbstverständlich unrichtig und unwahr ist; dazu schätzen wir unsere Leser viel zu hoch ein! Von welcher Sachkunde des Verfassers sowie der Schriftleitung und von welch hohem geistigen Niveau der „Hammer"-Leser zeugt es aber, wenn derartiger Unsinn überhaupt gedruckt werden kann und in den folgenden Nummern sogar unwidersprochen bleibt? R. — In der „Düsseldorfer Volkszeitung" wurde vor einiger Zeit berichtet, daß der Gemeinderat von I l m e n a u in Thüringen den Schlachthofvorsteher entlassen und zu seinem Nachfolger den Tierarzt Ortenberger in Seligenstadt gewählt habe. Der Bezirksleiter habe dann den Gemeinderat darauf aufmerksam gemacht, daß er den Gewählten dem Ministerium in Weimar nicht Vorschlägen könne, weil er Jude sei. Die Sache schien uns nicht recht glaubhaft, weil das Weimarische Ministerium Juden zum Staatsdienst zuläßt; es hat sich auch herausgestellt, daß zwar die Wahl keine Bestätigung fand, aber die Ablehnung nicht wegen des Religionsbekenntnisses erfolgte. Der Geh. Staatsrat Or. Paulsen hat dies auch im Landtage auf eine Interpellation des Vizepräsidenten Appelius versichert. In dem Schreiben des Bezrrksleiters ist zwar ein Hinweis auf die israelitische Abstammung des Tierarztes in Seligenstadt enthalten gewesen, aber der Bezirksleiter har dafür eine Rüge erhalten und später selbst sein Bedauern über seine ungeziemende Aeußerung ausgesprochen. Danach zeigt es sich, daß in den

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