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Im deutschen Reich · 1911-04-01 · Heft 4 (April 1911) · p. 210

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 4 (April 1911)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1911-04-01
Page
210 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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210 Im deutschen Reich. Form, in die er seinen Tadel der antisemitischen Regungen des Offizierskorps kleidete, wohl bei niemand die Hoffnung erweckt haben, daß von ihm eine Aenderung durchgesetzt werden wird. Man sieht über die Dinge hinweg, auch wo sie offen zutage liegen. Wie ganz offen in antisemitischem Stile gearbeitet wird, zeigt z. B. eine kurze Darstellung der Geschichte des 2. Garderegiments z. F., bearbeitet für die Unteroffiziere und Mannschaften nach einer größeren Regimentsgeschichte. In dieser Darstellung, welche die verschiedenen Aktionen des Regiments in den Kriegen von 1866 und 1870/71 rühmend aufzählt, befindet sich ganz unmotiviert ein antisemitischer Ausfall, weil ein einzelner jüdischer Soldat, der zum ersten Male im Gefecht war, sich nicht ganz auf der Höhe gezeigt hatte; überall sonst aber wird die Konfession nicht erwähnt, natürlich auch nicht bei Juden, die sich hervorgetan hatten. Der Kriegsminister erklärt, er werde immer gegen antisemitische Vorgesetzte einschreiten. Bisher — hat man davon nichts gemerkt. Wir haben noch nie gehört, daß Offiziere wegen antisemitischer Bemerkungen gegen Untergebene haben aus dem Dienste scheiden müssen, obwohl hier mit Recht gesagt werden könnte, daß solche Offiziere keine Autorität bei jüdischen Soldaten haben können. Und dem Offizierskorps läßt der Kriegsminister die Entscheidung über die Zulassung von Anwärtern um der „freiheitlichen Institution" willen völlig frei." Bisher war das preußische Offizierkorps ein Muster straffer Disziplin, als solches hochgerühmt im Gegensatz zu den „freiheitlichen Institutionen", die in romanischen Ländern zu Pronunziamentos, in slawischen, wie z. B. in Rußland und in Serbien, zu noch weit schlimmeren Ausschreitungen geführt Haben. Es steht zu hoffen, daß diese .Freiheit, die sich scheinbar auf die Abschließung gegen bürgerliche freiheitliche Elemente und jüdische Offiziersaspiranten beschränkt, keine weitere Ausdehnung erfährt und kein Prütorianertum großzieht, wie solches einst im Bündnis mit den Auguren für das römische .Kaiserreich verhängnisvoll wurde. Daß das Deutsche Reich von solchen „freiheitlichen Institutionen" verschont bleibe, voird und muß das ehrliche Bestreben aller Patrioten sein. Bei den bevorstehenden

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