Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 4 (April 1911)
- Article
- Der preußische Kriegsminister und das Recht der Juden
- Date
- 1911-04-01
- Page
- 200 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316804-2316809-2344576--21418-2344641- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
200 Im deutschen Reich. sluß in der Richtung geltend macht, daß sie die leitenden Persönlichkeiten darüber belehrt, es gehe nicht an, eine Gruppe von Staatsbürgern lediglich ans konfessionellen Gründen 5-um Schaden der Allgemeinheit wider Verfassung und Gesetz von der Ossiziersstellung fernzuhalten? Oder wäre eine solche Mahnung vergeblich? Ich will einen Vorfall erzählen, welcher vor einiger Zeit wirklich in Preußen vorgekommen ist: Ein früherer aktiver Feldwebel war Regierungssupernumerar und dann Sekretär geworden. Er war ein tadelloser Mann, der in seinem neuen Beruf durch gute Leistungen sich das berechtigte Wohlwollen feiner höheren Vorgesetzten zu erwerben wußte. Trotzdem wurde er von seinen Spezialkollegen nicht für gleichwertig angesehen, weil er aus dem einfachen Soldatenstande hervorgegangen war, und überdies ein Mädchen geheiratet hatte, das zwar ebenso achtungswert war, wie er selbst, aber die Tochter eines Kantinenpächters. Der Chef der Verwaltung ernannte ihn zum ersten Sekretär, und als auch dann die kleinlichen Nadelstiche seitens einiger Beamten nicht aufhörten, wünschte der Präsident, daß jener das Reserveossizierspatent -erwerben sollte. Trotzdem unter den wahlberechtigten Offizieren manche Widerwillige vorhanden gewesen sein sollen, genügte der Wunsch des Regierungspräsidenten, um die Wahl glatt vonstatten gehen zu lassen. Hat hier etwa die Behörde unrecht getan, wenn sie durch ihren Einfluß einem würdigen, achtungswerten Mann das Ossizrerspatent verschaffte? Oder sollte ein ernstes Wort des Kriegsministers, vielleicht gar ein ausdrücklicher Wunsch des obersten Kriegsherrn dort wirkungslos bleiben, wo ein Regierungspräsident genügend Autorität besaß, ein Unrecht zu verhüten? Nein, Herr Kriegsminister, Sie werden nicht vergebens arbeiten, wenn Sie jetzt Ernst machen, einem verfassungswidrigen, durch nichts gerechtfertigten Zustand ein Ende zu bereiten. Niemand braucht Ihnen die Mittel und Wege dazu anzugeben — sollte es aber nicht schon genügen, wenn Sie nur einige Male von den kompetenten Stellen energisch Aufklärung darüber einforderten, wie es zugehr, daß es den be-