Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 4 (April 1911)
- Article
- Die Hauptversammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
- Date
- 1911-04-01
- Page
- 188 (sequence 7)
- Language
- German
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188 Am deutschen Reich. wurde eine Resolution Eugen B o r in s ki-Zerbft in folgender Fassung angenommen: „Da der eingebrachte Antrag betreffs Erhebung eines Zuschlags von KH'o zu den Beiträgen für den Wahlsonds statutenwidrig ist, möge die Hauptversammlung den dringenden Wunsch aussprechen, daß die Delegierten und Vorsitzenden der Ortsgruppen eine Sammlung für den Wahlfonds für das Jahr 1911 veranstalten. Der Erfolg wird überraschend sein, denn wenn jedes Mitglied eine Mark zahlt, ergibt dies eine Summe von 28 000 M." Sodann schritt man zur Vorstandswahl. Die satzungsmäßig ausscheidenden Mitglieder Rechtsanwalt Kirschner- Posen, Rechtsanwalt Or. Brodnitz-Berlin, Sanitätsrat Or. Wiesenthal-Berlin, Or. Jos. Lewy-Freiburg, Maurermeister Weile-Berlin, Stad trat Kalis ch-B erlin, Justizrat vr. Lövinson-Berlin, Dr. Jon Lehmann-Berlin, Rechtsanwalt Or. Lippmann-Hamburg, Rechtsanwalt Abel-Essen, vr. Herzfeld- Essen, Justizrat Wreschner-Berlin wurden wiedergewählt. Auf Grund der von den Herren Rechtsanwalt Dr. Sulinger und Punitzer-Berlin bezüglich der Zusammensetzung des Vorstandes vorgetragenen Wünsche versprach der Vorstand, die Kooptation tätiger Kausleute in Aussicht nehmen zu wollen. Den letzten Gegenstand der Verhandlung bildete der Antrag des Landesverbandes für Rheinland und Westfalen auf Erhebung eines fakultativen Zuschlags zu den Vereinsbeiträgen seitens der Ortsgruppen. Der Referent, Herr Rechtsanwalt Di. H erzsel d-Essen, betonte die Notwendigkeit, die Ortsgruppen in die Lage zu fetzen, finanziell selbständig handeln zu können, ohne die Zentrale zu belasten. Von einerallgemeinen Erhöhung der Mitgliederbeiträge solle Abstand genommen werden, dagegen solle es den Ortsgruppen gestattet sein, einen Zuschag zu den Mindestbeiträgen einzuführen, der 1 M. nicht übersteigen dürfe. Mit dem aus diesen Zuschlägen gesammelten Fonds ließe sich in den Ortsgruppen eine besonders rührige Tätigkeit durch Veranstaltung von Versammlungen, Vorträgen usw. entfalten. Etwaige Ueberschüsse könnte an die Zentrale abgeführt werden. Der Vorsitzende teilte mit, daß der Berliner Vorstand diesen Antrag nicht unterstütze, insbesondere des-