Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1911)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1911-02-01
- Page
- 83 (sequence 2)
- Language
- German
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Umschau. 83 betrachtet werden, so wird man doch dringend wünschen müssen, daß Justiz und Verwaltung von dem Partei- Wesen völlig unberührt, daß Unparteilichkeit und Unabhängigkeit stets der Stolz und Ruhm des preußischen Richterstandes bleiben mögen. Der geringste Zweifel daran, der berechtigt oder auch nur mit dem Schein einer gewissen Berechtigung in der Brust des einfachen Mannes austaucht, würde die Zahl der Unzufriedenen in bedrohlicher Weise vermehren. ,;;; [ ft; Dazu Liegt kein Anlaß vor, aber bei den Strafabmessungen sind doch zuweilen schon auffallende Unterschiede bemerkbar geworden, die selbst regierungsfreundliche Blätter veranlaßt haben, Bedenken zu äußern, und der politischen Opposition eine Handhabe bieten können, den breiten Massen die Ueberzeugung beiznbringen, daß die Kreise, die gegen jeden äußerlichen -Einfluß immun bleiben sollten, dies kaum können, weil sie außerhalb ihres Berufes an dem politischen Parteitreiben hervorragend teilnehmen, oder durch den gesellschaftlichen Verkehr mehr oder minder zu gewissen Rücksichten gezwungen scheinen. Unter der Ueberschrift Gotteslästerung und £anöxatzheleibigung haben freisinnige Blätter über die Strafabmessungeu in zwei gerichtlichen Verurteilungen ihre Verwunderung ausgedrückt und geschrieben: „Der Gotteslästerer bekam nur eine Woche, der Landratsbeleidiger in Grimmen aber ein Jahr Gefängnis!" Die „Königsberger Hartungsche Zeitung" deutete an, daß dem zu so fchweerr Strafe Verurteilten auch seine „jüdische Abstammung" geschadet habe, indem sie schrieb: „Kein Wunder, daß der frischgebackene Rittergutsbesitzer, der noch dazu jüdischer Abstammung ist, bei hochfeudalen Nachbarn schwer zu kämpfen hatte, auch wenn er nicht gewagt hätte, für seine liberale Gesinnung offen zu wirken." Selbst die katholische „Germania" hat über das erwähnte Strafmaß ernste Bedenken geäußert, was um so bemerkenswerter ist, als bei den bevorstehenden Reichstagswahlen die Konservativen und das Zentrum voraussichtlich ihre jetzige parlamentarische Machtstellung nur behaupten zu können, wenn ihnen der landrätliche Verwaltnngsapparat zustatten kommt. Das aber ist es, was auch mit der Unparteilichkeit der staatliehen Ver-