Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 3 (März 1911)
- Article
- Berlin
- Date
- 1911-03-01
- Page
- 143 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316804-2316808-2344317--21313-2344403- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 143 unsere Auffassung von konservativer Weltanschauung so herabgezerrt zu sehen, daß sie auf dieselbe Höhe mit dem Boden gerät, auf dem es der s l a w i s ch e n Zer st ö r u n g s - w u L 11 n b H i n L e r h a l L i g ke i t vergönnt ist, sich au Verkörperungen höher gerichteten Geistes auszutoben." In einem „Pestilenz und Politik" überschriebenen Artikel hat der sonst so russenfreundliche Berliner Antisemiten- Moniteur den russischen Schlendrian in der mongolischen Sphäre gegeißelt und von den Kulturverhältnissen des Zarenreiches gesagt: „Sie legen dar, wie wenig eine in Unwissenheit und' A be r gl au b e u e r h nltene B e - v ö l k e r u n g in sich das erforderliche Kulturbewußtsein tragen kann, das etwaige Regierungsmaßregeln zur Abwendung von S e u ch e n erleichtern, in letzter Linie überhaupt verwirklichen Hilft. Sie entblößen aber auch schonungslos die Unterlassungssünden, die die Kulturwelt der russischen Regierung aufs Konto setzen muß." Daß das auch für die antis e mi t i s che S e u ch e in Rußland gilt, die von den deutschen Antisemiten so milde beurteilt wurde, darüber schweigt deo Sängers Höflichkeit. — Früher las man es in der „Staatsbürger-Zeitung" ganz anders über Rußland, da handelte es sich freilich nur — um Juden! — Dem Frankfurter „Israelit" wird aus Berlin über einen Vorgang berichtet, der bezeichnend ist für die Mittel, mit denen die Taufjuden das Bekanntwerden ihres Uebertritts durch die Veröffentlichungen in dem von der Berliner jüdischen Gemeinde begründeten Gemeindeblatt zu hintertreiben suchen. Danach ist ein kürzlich aus dem Judentum ausgetretener Gerichtsreferendar, nachdem er auf dem Bureau der jüdischen Gemeinde die Verschweigung seines Namens nicht erreicht hatte, sofort zu dem Polizeipräsidenten v. Jagow gegangen, um ihm die Veröffentlichung der betreffenden Liste als eine gesetzwidrige Bloßstellung und öffentliche Beschimpfung darzustellen und das sofortige Verbot der monatlichen Veröffentlichung zu verlangen. Er erlangte nun die für einen juristisch gebildeten jungen Manne besonders beschämende Belehrung: „Die katholische Kirche gibt nicht nur die Namen der Ausgetretenen an den Portalen und sonstigen frequentierten Orten der Kirchengebäude durch Anschlag bekannt, sondern läßt diese Anschläge sogar ein ganzes