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Im deutschen Reich · 1911-01-01 · Heft 1 (Januar 1911) · p. 48

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 1 (Januar 1911)
Article
[Ohne Titel]
Date
1911-01-01
Page
48 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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48 Qm deutschen Reich. vom 18. November 1910 gegen d e n Schriftsteller Theo d o r F r i L f ch in Leipzig, He r a u s gebe r de r Z e i t s ch r i f t „H a in m e r", w e g e n Gotteslästerung, tragen wir heute in Ergänzung der Notiz in der letzten Nummer der Zeitschrift noch folgendes nach: Fritsch bekannte sich als Verfasser des inkriminierten, als Merkspruch in einer Nummer der von ihm heransgegebenen antisemitischen Zeitschrift, „Der Hammer", abgedruckten, mit dem Pseudonym Thor gezeichneten Satzes. Er gab zu, bereits im Jahre 1888 wegen Gotteslästerung mit einer Woche Gefängnis bestraft worden zu sein und zwar auf Grund von Aussprüchen, worunter einer mit dem jetzt zur Anklage stehenden gleich lautete. Auf Befragen erklärte er auch zustimmend, daß die Anhänger des Judentums oder doch ein Teil nach seiner Kenntnis in I—e Gott verehren. Er führte, zum Gegenstand der Beschuldigung sich äußernd, aus, daß nach seiner Auffassung I—e nicht der durch § 166 St.G'B. geschützte Gottesbegriff sei. Denn I—e sei nicht identisch mit dem christlichen Gotte. Es sei vielmehr nur der Gott der Juden, wie er sich in den talmudischen Schriften darstelle, also keine allumfassende Gottheit, sondern ausschließlich der Gott eines bestimmten Stammes, der aber allen anderen Völkern feindlich gesinnt sei und ihnen gegenüber Betrug, Wucher, Diebstahl und Mord erlaube. Die ihm anhängenden Juden seien eine bedeutende Gefahr für das deutsche Volk, das sie moralisch und wirtschaftlich zersetzten. Ihre Gesetze seien unmoralisch, und deshalb werde von den Juden auch alles aufgewendet, um das Bekanntwerden ihrer Gesetze zu verhüten. Er habe selbst vor einer Reihe von Jahren eine Petition an den Reichskanzler veranlaßt, daß die jüdischen Gesetze durch eine Kommission von Gelehrten einer Prüfung unterzogen werden sollten. Der Petition fei freilich keine Folge gegeben worden. Eine verletzbare jüdische Religion gebe es seiner Anschauung nach überhaupt nicht. Denn das Menschenfeindliche, Kulturfeindliche und Staatsfeindliche, das er mit dem Judentum gleichstellt, könne nicht als Religion aufgefaßt werden. Der Feststellung des Vorsitzenden, daß an der unter Anklage stehenden Aeußerung Aergernis genommen worden ist, zum mindesten vom

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