Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1911)
- Article
- Die antisemitischen Handlungsgehilfen im Lichte der Statistik
- Date
- 1911-01-01
- Page
- 22 (sequence 8)
- Language
- German
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22 Im deutschen Reich. Personal erheben, allgemein gefordert wird. Damit soll beileibe kein Wort gegen die Volksschulbildung gesagt sein; nicht jeder ist in der Lage, seinen Sohn eine höhere Schule besuchen zu lassen. Wer aber seine Fachgenossen zu meistern sich herausnimmt, und sich über diejenigen erhebt, die auch dem jüdischen Handlungsgehilfen sein Recht lassen, von dem muß verlangt werden, daß er einen strengeren Bildungsmaßstab an sich anlegen lasse, der darf nicht als geeigneter Vertreter der Interessen derjenigen sich aufspielen, die an sich selbst höhere Anforderungen auch hinsichtlich der Vorbildung stellen. Vor allem darf er nicht die jüdischen Kaufleute, in denen notorisch das allereifrigste Bildungsstreben lebt, und die Fachvereine, in denen sie zur Geltung gelangen, geringschätzig behandeln. Auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Verkehrs, im gesamten gesellschaftlichen Leben, wirkt und webt das Verlangen nach Vertiefung der Kenntnisse, nach Erfüllung des Daseins mit den unvergänglichen Schätzen des Wissens, und schon der Jugend werden sie als Heiligtum, das allen Stürmen und Wettern Trotz bietet, in die Seele gelegt. Wenn in einer solchen Zeit, bei einer sorgsam vorbereiteten, wichtigen Erhebung eines Fachverbandes, sich nur ein fünfzehntel Teilnehmer finden, die auch nur dem äußeren Bildungsmaßstab entsprechen (wobei schon angenommen ist, daß nicht aus Schamgefühl in der Statistik Schönfärberei getrieben sei), und nur insgesamt gegen 2 o/o aller Mitglieder dieser Anforderung genügen, so wird man sich doch wohl verbitten dürfen, von dieser Seite Belehrungen über die Bedürfnisse der Handlungsgehilfen und damit auch des kaufmännischen Betriebes überhaupt, zu erhalten. Eine verblüffende Verkennung der Stellung des gesamten Handelsstandes liegt in dem Unterfangen, bei einem derart niedrigen Bildungsniveau der eigenen Mitglieder, das eben nicht das Niveau der Handlungsgehilfen überhaupt ist, an Gesetzgebung und Verwaltung mit Anträgen heranzutrercn, die für Wohl und Wehe des Standes bedeutungsvoll werden sollen. Alles paßt hübsch zusammen: das jugendliche Alter, das Verharren in den niedrigsten Einkommensklassen, die Kleinstädterei, das Fremdsein mit dem kaufmännischen Milieu und der niedrige Bildungsstand. Alle diese Merkmale bilden an sich und im einzelnen nicht immer etwas Bedenk-