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Im deutschen Reich · 1910-12-01 · Heft 12 (Dezember 1910) · p. 817

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 12 (Dezember 1910)
Article
[Ohne Titel]
Date
1910-12-01
Page
817 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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Vereinsnachrichten. 817 Staatswesens zur Verfügung zu stellen, das den Juden im Widerspruch zu Gesetz und Verfassung die einfachste staatsbürgerliche Gleichberechtigung verweigert? Wundervoll ist die Opferwilligleit der Herren für die Wissenschaft. Aber wenn sie das Geld erst aus ihren Händen gegeben haben, wenn es erst dem preußischen Staatsorganismus einverleibt ist, so ist es .„verpreußt". Wissen sie denn, ob man nicht für die Anstellung am neuen Institut auch das „Entreebillett zur europäischen Kultur", wie Heine den Taufschein genannt hat, einfordern wird? Die Spuren der, wenn nicht antisemitischen, so doch asemitischen Universitäten schrecken." Den letzten hier geäußerten Bedenken ist zweifellos uneingeschränkt beizustimmen. Warnende Beispiele aus jüngster Zeit von Neugründungen wissenschaftlicher Institute legen auch in diesem Falle nur zu sehr die Vermutung nahe, daß zwar die Finanzierung solcher Anstalten aus jüdischen Mitteln nicht verschmäht, jüdischen Lehrkräften dagegen in denselben Instituten die Anstellung nicht nur wesentlich erschwert, sondern geradezu unmöglich gemacht wird. So freudig es zu begrüßen ist, daß unsere jüdischen Mitbürger trotz aller verstimmenden und tränkenden Zurücksetzungen und Verunglimpfungen auch weiterhin stets bereit sind, mit offenen Händen beizutragen, wenn es sich darum handelt, Mildtätigkeit zu üben und gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke zu fordern, muß andererseits auch entschieden darauf yingewiesen werden, daß äußerste Vorsicht d a am Platze und geboten ist, wo das von Juden freiwillig hingcgebene Geld möglicherweise zu Veranstaltungen verwendet wird, aus welchen den jüdischen Mitbürgern nur neue Zurücksetzungen und Kränkungen erwachsen. Zum mindesten muß von jüdischen Gebern gefordert werden, daß sie nicht bedingungslo£ und ohne die Gleichberechtigung ihrer Glaubensgenossen sicherzustellen, ihre Gelder hingeben, sondern von Anfang an, sobald die Aufforderung an sie ergeht, energisch betonen, daß auf ein Mittun ihrerseits nur unter der Bedingung gerechnet werden kann, daß die von ihnen geübte Freigebigkeit nicht gemißbraucht und das jüdische Geld zu antisemitischen oder mindestens asemitischen Zwecken angewendet wird. — Die jüdische Wohltätigkeit muß in jedem Falle dort ihre Grenzen finden, wo ihre Uebung mit Wahrscheinlichkeit zur Förderung der konfessionellen Gegen-

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