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Im deutschen Reich · 1910-11-01 · Heft 11 (November 1910) · p. 740

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 11 (November 1910)
Article
Berlin
Date
1910-11-01
Page
740 (sequence 3)
Language
German
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740 Im deutschen Reich. Inserate zuwenden und diese nicht unter Verleugnung ihrer Abstammung ihr antisemitische Geistesprodukie liefern, bedarf noch der Feststellung. Einstweilen veröffentlicht sie eine ihr angeblich aus dem Leserkreise zugegangene Zuschrift, die nicht nur gegen die Juden aufreizt, sondern auch die deutsche Rechtspflege verdächtigt. Darin wird gesagt: „Weshalb sieht die oberste Kirchenbehörde solchen Beschimpfungen regungslos zu? Weshalb tritt sie nicht dagegen aus? Und wo bleibt die öffentliche Anklagebehörde, die auf jede Denunziation des „Central- Vereins' deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" horcht und gegen zuverlässige christlichnationale Preßorgane einschreitet, wenn diese auch nur im geringsten den Rahmen der Polemik überschritten zu haben scheinen? Oder sind wir schon so weit im deutschen Volke, daß wir bedingungslos und ohne Schutz den frechen lästerlichen jüdischen Gemeinheiten in Wort und Schrift ausgesetzt sind, ohne daß dem Christenglauben und dem mannhaft sich wehrenden Patrioten kräftige Verteidiger erstünden? Wenn ich Ihnen hiermit schreibe, daß ich auf Grund des § 166 des Strafgesetzbuches an der erwähnten öffentlichen Beschimpfung des christlichen Glaubens Anstoß nehme, so bitte ich Sie, tragen Sie meine Worte als flammenden Protest weiter." — Jedem Unbefangenen wird es klar sein, daß dieser „flammende Protest" den § 130 des Strafgesetzbuchs streift; denn er bezweckt nur, die Gemüter gegen die Juden zu entflammen, die bekanntlich keine Mittel besitzen, Witze über christliche Dinge zu verhindern, zumal wenn diese Witze von Schriftstellern ausgehen, die nie Juden waren oder es nicht mehr sind. — Die jetzt von dem früheren Redakteur des „Antis. Generalanzeigers" Sedlatzek geleitete „Deutsche Reform", die früher von Oswald Zimmermann in Dresden als „Deutsche Wacht" herausgegeben wurde, hat am 9. Oktober eine Einschränkung des Reichstags Wahlrechts mit folgenden Worten gefordert: „Ist die Staatspolitik völkische Zukunftssorg e, so obliegt sie allein der Familie und damit deren Vorstand, oder solchen ledigen Gliedern derselben, die nach völkischer und A l t e r s r e i f e iw Gemeinwesen .'oder in ihrer besonderen

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