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Im deutschen Reich · 1910-11-01 · Heft 11 (November 1910) · p. 729

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 11 (November 1910)
Article
Soldatenmißhandlungen
Date
1910-11-01
Page
729 (sequence 5)
Language
German
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Soldatemnißhündlungen. jeher ein rauhes Handwerk gewesen. Es gehe im Leben ohne grobe Kraftausdrücke nicht immer ab. Beim Militär werde zudem nicht jedes Wort auf die Goldwage gelegt. Viele Zeugen hätten aber gesagt, daß es gar nicht schlimm gemeint gewesen sei. Sie hätten hervorragend gute und humane Züge von dem Hauptmann geschildert. Ohnetätlich eBerührung gehe es beim Militär nicht ab. Von Mißhandlungen könne reine Rede sein, davon könne man nur sprechen, wenn ein Offizier aus einem Charakterfehler heraus die Leute mißhandle. Die Zeugen aus Göppingen hätten nur Lappalien ausgesagt. Leute, die weit von Eislingen und Göppingen entfernt seien, hätten nur günstig über den Hauptmann ausgesagt. Einer der Göppinger Zeugen habe sich als Anarchist bezeichnet. Aehnlicher Art seien auch die anderen Göppinger Zeugen. Es sei doch sonderbar, daß sich in den sieben Jahren des Wellerschen Kommandos niemand beschwert habe. Der Staatsanwalt schließt sein mehr als zweistündiges Plaidoyer mit dem Antrag, wegen Beleidigung Berrers auf 4 Monate, wegen Beleidigung Wellers auf 1 Monat Io Tage und auf eine Gesamtstrafe von 5 Monaten Gefängnis zu erkennen/' Am Ende der Verhandlung verzichtete der Angeklagte auf das Schlußwort. Nach fast sechsstündiger Beratung erfolgte die Verkündung des Urteils, wonach über Gramm wegen Beleidigung eine Gesamtstrafe von zwei Monaten Gefängnis verhängt wurde. In der Urteilsbegründung wurde gesagt: Die Wahrung berechtigter Interessen mußte bei dem Brief an Weller verneint werden. So wie der Brief abgefaßt war, mußte der Angeklagte die Ueberzeugung haben, daß er beleidigen wollte. Ueber die Frage, o b der Major Weller sich Mißgriffe gegen Untergebene hat zuschulden kommen lassen, ist ein eingehender Beweis geführt worden. Die Beweisaufnahme hat allerdings ergeben, daß Verschiedenes vor gekommen ist. Er hat in verschiedenen Fällen ein Verhalten an den Tag gelegt, das nicht gebilligt werden kann. Eine Beurteilung im einzelnen Falle ist schwierig, da die Vorgänge zum großen Teil mehr als sechs Jahre zurückliegen. So viel ist jedoch richtig, daß Hauptmann Weller Ausdrücke gebraucht hat, die die Grenze des Zulässi-

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