Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 11 (November 1910)
- Article
- Soldatenmißhandlungen
- Date
- 1910-11-01
- Page
- 728 (sequence 4)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. der von 1901—1907 in Gmünd in Garnison war, sagte aus, Hauptmann Weller habe die Leute so rigoros und schroff behandelt, daß er sich darüber habe beschweren wollen, ab et vom Bataillonsadjutanten, Freiherrn v. Gültingen, davon abgehalten Wörden sei. Auf die von Rechtsanwalt Kohl- München als Verteidiger Gramms an Weller gerichtete Frage, ob er niemals Leute mit „Aas, Schwein, Sauhund, beschnittener Samuel und dergleichen" tituliert habe, antwortete Major Weller, er könne sich nicht erinnern, sei aber überzeugt, diese Ausdrücke nicht gebraucht zu haben. Auf die weitere Frage, ob er den Ausdruck „Gehirneunuche" und gegen die Israeliten der Kompagnie den Ausdruck „scheler Jude" nicht angewendet habe, erwiderte er, er gebe das nicht zu; die Juden habe er nicht anders behandelt wie die andern Leute. Unter den zahlreichen Zeugen, die das Gegenteil bekundeten, war die Aussage des Gerichtsdieners Burkhard aus Stuttgart, der von 1897 bis 1906 zuletzt als Vizefeldwebel im Regiment unter Weller gedient, bemerkenswert. Er sagte, Ausdrücke wie „Schweinehund, beschnittener Halunke", habe er häufig gehört: es sei auch fortwährend geschimpft und geschlagen worden, während dies bei der 3. Kompagnie nie vorgekommen sei. Der Zeuge Simon Löwen st ein bestätigte, daß Hauptmann Weller mit israelitischen Soldaten ganz besonders unschön umgesprungen sei, Ausdrücke wie „Saujude, Stinkjude, Saustücke" und ähnliche Worte gebraucht habe, die ihn in seinen Empfindungen als Jude tief verletzt hätten. Bei dem früheren Hauptmann habe er etwas derartiges nie gehört. Das Plaidoyer des Staatsanwalts Cuhorst schloß nach dem Bericht der „Schwäbischen Tagwacht" mit folgenden Sätzen: „Gramm, dieser Offizier, der noch mit der Wahrung berechtigter Interessen hausieren gehe, wende sich an sozialdemokratische Vorstände und Abgeordnete um Beistand! Er sage nicht, daß Hoschka oder andere die Zeugen zu Unwahrheiten zu veranlassen versucht hätten. Aber es könnte in den Zeugen durch die Art der Einberufung die schiefe Beurteilung entstehen, daß es sich darum handle, einen Unschuldigen zu schützen. Diese Zeugenaussagen seien daher mit großer Vorsicht aufzunehmen. Schimpfworte seien von Weller gefallen, die besser unterblieben wären. Das Militärhandwerk sei von