Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1910)
- Article
- Graf Camillo Cavour und die Juden
- Date
- 1910-10-01
- Page
- 657 (sequence 15)
- Language
- German
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Graf Camillo Cavour und die Juden. 657 wen es mehr ehrt: den Grafen Camillo Cavour oder Isaak Artom. In dem an den obengenamsten Giacomo Dina als Leiter der „Opinione" gerichteten Schreiben vom 1. August 1860 heißt es: „Sollte die „Armonia" meinen, dadurch, daß sie eine Handlung, die ich hätte geheimhalten wollen, bekannt wachte, einen großen Schlag auszuführen, so täuscht sie sich gründlich. Denn es gibt keine Handlung in meinem politischen Leben, über die ich mich m ehr freue als d ie, daß ich mir zu vertr au - t e n u n b wirksamen Mitarbeitern in der Ausführung der delikatesten und schwierigsten Geschäfte, zuerst Herrn K o n st a n t i n Nigra und dann Herrn Isaak Artom habe a u s w ä h l e n können, einen jungen Mann anderer Religion, aber gleichermaßen von ausgezeichnetem und frühreifem Verstand, unermüdlichem Eifer und goldenem Charakter. Dieses öffentliche Zeugnis, das ich Herrn Artom schuldig zu sein glaube, wird, dessen bin ich gewiß, von allen denen, die ihn kennen, und besonders von seinen Vorgesetzten bestätigt werden, deren völliges Vertrauen er stets genossen hat, sowie von seinen Kollegen, welche ihn, wie sich's gebührt, achten und schätzen. Die öffentliche Meinung wird über die niedrigen Angriffe seitens solcher ihr Urteil fällen, die sich nach Zeiten zurück sehnen, in denen die Kultusverschiedenheit genügte, um von den öffentlichen Aemtern die unterricht e t st e n u n d b e f ä h i g st e n jungen Leute fernz u h a l t e n." Wie schade, daß Bismarck, von dem oft behauptet worden ist, er hätte sich in mehr als einer Beziehung Cavour zum Vorbild genommen, wohl Juden zu Mitarbeitern genommen hat, aber stets erst dann, wenn sie ihre Religion abgeschworen hatten! Ein Blick auf die Laufbahn Artoms dürfte gerade für preußische Leser lehrreich sein, weil sie zeigt, wie bereits vor 50 Jahren für italienische Staatsbeamte die Gewissensfreiheit nicht nur auf dem Papier stand. Dabei halte man sich gegenwärtig, daß nach der italienischen, noch heute geltenden, Verfassungsurkunde von 1848 die katholische Religion Staatsreligion und jede andere nur ge-