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Im deutschen Reich · 1910-09-01 · Heft 9 (September 1910) · p. 612

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 9 (September 1910)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1910-09-01
Page
612 (sequence 12)
Language
German
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612 Im deutschen Reich. menten durchsetzt zu sein. Davon gab ein Verleumdungsprozeß Zeugnis, der vor wenigen Wochen in Budapest vor dem Schwurgericht zur Verhandlung gelangte. Der Redakteur des jüdischen Wochenblattes „Eghenlöseg" („Gleichheit") Dr. Max Szabolcsi hatte in zwei Artikeln den Sektionsrat Dr. Bela Makay, dem im Kultusministerium die Leitung der jüdischkonfessionellen Angelegenheiten übertragen war, in heftigen Ausdrücken beschuldigt, die jüdischen Gemeinden in unerträglicher Weise zu drangsalieren. Der Gerichtshof ließ den Wahrheitsbeweis zu, welcher dem Angeklagten vollständig gelang. Nach zweitägiger Verhandlung wurde der Sektionsrat Makay mit seiner Klage abgewiesen. Szabolcsi, der auf Grund des Verdiktes der Geschworenen freigesprochen wurde, kann sich jedenfalls glücklich schätzen, daß er sich nicht vor einem bulgarischen oder russischen Schwurgericht zu verantworten hatte. Wenn die serbischen Blättern aus Bulgarien zugegangenen Meldungen begründet sind, würde die Lage der dortigen Juden neuerdings so kritisch geworden sein, daß viele derselben ihre Heimat verlassen und nach Serbien übersiedeln wollen. Die bulgarischen Behörden hätten aber deshalb Vorkehrungen getroffen, etwaige Judenmetzeleien wirksam zu verhindern. Leider ist ähnliches von den Provinzialbehörden in Rutzlanö nicht zu melden. In Kiew wird nach einer dem Hilfsverein der deutschen Juden zugegangenen Meldung die durch die Ausweisungen geschaffene traurige Lage der Juden noch durch die herausfordernde und bedrohliche Haltung der durch die antisemitischen Verbände aufgestachelten Bevölkerung verschlimmert. In der Vorstadt Slobodka sind zahlreiche Mißhandlungen von Juden vorgekommen, wobei einzelne Juden nicht unerheblich verwundet worden sind. In dem jüdischen Niederlassungsgebiet ist von den Gouverneuren den Rabbinern das Predigen in der Synagoge verboten worden. Nur ein Gouverneur hat insofern eine Ausnahme gemacht, daß er erklärte, Predigten zülassen zu wollen, die er vorher zensuriert habe. Eine gegen das Predigtverbot gerichtete Be-

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