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Im deutschen Reich · 1910-09-01 · Heft 9 (September 1910) · p. 589

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 9 (September 1910)
Article
Nach Britz Lübeck!
Date
1910-09-01
Page
589 (sequence 9)
Language
German
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Nach Britz Lübeck! 589 Senates ist auch dem Vorstande der hiesigen israelitischen Gemeinde Kenntnis gegeben. Ich möchte meinen, daß nach diesem Ergebnis der Untersuchung und nach dieser unzweideutigen Stellungnahme des Senates ein begründeter Anlaß zu weiterer Beschwerde nicht vorliegt. Dr. Görtz (Vorsitzender d. geeint. Liberalen): Ich will nur folgendes erklären. Die Annonce, die erlassen ist, verurteile auch ich, und ich glaube, daß es nötig ist, das hier auszusprechen. Im übrigen aber, Herr vr. Schlomer, sind wir hier kein Gerichtshof. Wir können nicht über denjenigen Herrn urteilen, zn dessen Anwalt Sie sich heute ausgeschwungen haben, nicht darüber, ob er recht hat oder ob der entgegengesetzte Standpunkt der richtige ist. Wir müssen uns daMN halten, was die Behörde erklärt; das muß uns genügen. Die Behörde, nicht die Bürgerschaft ist in dieser Sache kompetent. Ich freue mich, von.dem Herrn Senatskömmissar zu hören, daß der Senat die Annonce seinerseits auch nicht gebilligt hat. Auch das auszusprechen hielt ich mich für verpflichtet." Soweit der Bericht. Nun wissen wir es, das „Ausscheiden" des jüdischen Medizinalpraktikanten, seine Boykottierung seitens der Anstaltsärzte geschah also nicht aus konfessionellen Gründen, sondern nur aus persönlichen. So erklärt der Unterarzt, der Oberarzt, der Senat. Sapienti sat! (Die Redaktion.) — Der Bor st and der Berlin-Bränden b u r - gi suchen Aerztekammer hatte wegen der Zurückweisung eines jüdischen Praktikanten im B r i tz e r K r e i s kr a n k e n - hause eine Eingabe gerichtet. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg teilte darauf dem Kammervorstande mit, daß dem Anträge, dein Kreiskrankenhanse in Britz während der jetzigen Leitung das Recht zur Annahme von Medizinalpraktikanten ab zu erkennen, nicht stattgegeben werden könne. Der in der Eingabe erwähnte Vorgang liege außerhalb der Erwägungen und Gesichtspunkte, die für die Er--

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