Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 9 (September 1910)
- Article
- Nach Britz Lübeck!
- Date
- 1910-09-01
- Page
- 590 (sequence 10)
- Language
- German
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590 Im deutschen Reich. mächtigung des Krankenhauses zur Beschäftigung von Praktikanten und folgeweise auch für deren Wiederentziehung maßgebend sind. Der Oberpräsident erklärt jedoch, daß die Begründung der betreffenden Abweisung allerdings zur Beanstandung Anlaß biete, zumal aus dem amtlichen Verzeichnisse der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenanstalten nicht hervorgehe, daß das Kreiskrankenhaus in Britz rein konfessionellen Charakter habe. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir, daß der Central- V er ein dem Minister des Innern und dem Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten am 17. Mai d. I. in einer Eingabe das Gesuch unterbreitet hat, einen Bescheid auf unsere Eingabe vom 3. Februar an den Herrn Regierungspräsidenten zu erteilen und fernerhin den Herrn Landrat des Kreises Teltow darauf hinzuweisen, daß er dem Teltower Kreistage eine sachlich falsche Aufklärung über die Angelegenheit Britz erteilt habe, die um so weniger veranlaßt war, als er den Wortlaut des betreffenden Briefes des dirigierenden Arztes des Krankenhauses Britz kannte. — Darauf erhielten wir von dem Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten nachstehenden Bescheid: „Auf die Eingabe vom 17. Mai d. I. erwidere ich ergebenst, daß mir eine disziplinäre Befugnis gegenüber dem dirigierenden Arzte des Kreiskrankenhauses in Britz nicht zusteht,. und daß ich daher eine Entschließung auf den Antrag, das Geeignete gegen den Arzt zu veranlassen, nicht zu treffen vermag. Soweit die Eingabe über den Landrat des Kreises Teltow Beschwerde führt, ist der Minister des Innern zuständig." Am 10. Juli ging uns dann folgendes Schreiben des Herrn Regierungspräsidenten zu Potsdam zu: „Auf die an den Herrn Minister des Innern unter dem 17. Mai gerichtete Eingabe, die an mich gemäß Z 177 der Kreisordnung zur Verfügung abgegeben ist, erwidere ich ergebenst, daß der Standpunkt, den die Kgl. Staatsregierung in der Frage der Annahme von Medizinal- Praktikanten in Krankenanstalten nicht konfessionellen Charakters einnimmt, durch die Erklärungen des Herrn Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-An-