Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1910)
- Article
- Berlin
- Date
- 1910-07-01
- Page
- 566 (sequence 3)
- Language
- German
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.>66 Im deutschen Reich. dert, schützend ihre Hand über die russischen Papiere zu halten. Womit nicht gesagt sein soll, daß nicht überhaupt alle anständigen Leute die Pflicht haben, die russischen Papiere zu boykottieren, bis Rußland sich Kultursitten angepaßt hat. Aber die jüdischen Finanzmänner sollten mit gutem Beispiel vorangehen. Sie sind doch schließlich die nächsten dazu." — Die in der Presse neuerdings verbreiteten Nachrichten über die durch eine vorzügliche Ernte angeblich wesentlich verbesserte Finanzlage Rußlands, von der nicht nur die Pariser und Londoner Börse Nutzen ziehen sollen, beuten darauf hin, daß das deutsche Kapital wieder dazu angelockt werben soll, in russischen Papieren, Anleihen und Eisenbahn-Aktien Anlagen zu suchen. Dem jüdischen Kapitalisten kann man da nur warnend zurufen: Taschenzu! H a n d w e g! — Wie es zuweilen Männern ergehen: kann, deren jüdische Eltern ihre Sprüßlinge durch die Taufe gegen religiöse Vorurteile und Rassenhaß zu sichern geglaubt hatten, zeigte u. a. eine stürmische Szene, die sich am 8. November v. I. in einer Versammlung der Mitglieder der Auferstehungsgemeinbe abgespielt hat und durch eine am 30. Mai. d. I. stattgehabte Schöffengerichtssitzung in Erinnerung gebracht worden ist. Obgleich bestimmt war, daß nach den Vorträgen keine Diskussion stattsinden sollte, hatte der praktische Arzt Dr. Falkenstein, welcher der kirchlichen liberalen Richtung angehört, versucht, das Wort zu ergreifen, und war zu diesem Zweck auf einen Stuhl gestiegen. Schon nach den Einleitungsworten stürzte Dr. F. von dem Stuhl und schlug so unglücklich auf den Boden auf, baß er sich den rechten Arm z w e i m a l b r a ch. Die Anklage behauptete, baß Dr. F. von dem Steuererheber Ernst Pavritzki einen Stoß erhalten habe und dadurch gestürzt sei. Der Angeklagte bestritt, den Dr. F. berührt zu haben. Dieser machte folgende Angaben: Als er den Stuhl bestiegen habe, sei ihm von den Anhängern der positiven Richtung zugerufen worben: „Was willdenn der Jude, raus mit dem Juden! Schluß." In demselben Augenblick habe er von hinten einen Stoß erhalten, der zur Folge hatte, daß er von hem Stuhle stürzte. Mehrere Zeugen bekundeten, daß der Angeklagte keinesfalls dem Dr. F. einen Stoß versetzt haben könne, da sie daneben