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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 563

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
Date
1910-07-01
Page
563 (sequence 21)
Language
German
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t$>er Ritualmo rd - Prozeß zu KuLais im Jahre 1879. 563 klärt, daß im Ulten Testament achtmal das Verbot enthalten ist, irgendwelches Blut zu gebrauchen; dies Verbot erstreckt sich sogar auf Fischblut. Darauf kann erwidert werden, die Juden hätten außer dem Alten Testament noch andere Gesetze und Vorschriften. Warum ist aber noch nie ein Buch entdeckt worden, in dem derartige Vorschriften vorkämen? Die Wissenschaft ist ja in unseren Tagen sehr weit vorgeschritten: sie jagt die Wiederkehr von Kometen voraus, sie liest in Erdschichten wie in einem Buche, sie hat alle Bücher, Lehren und Urkunden erforscht und registriert. Und da soll es eine Sekte von Anthropophagen geben mit eigenen Gesetzen, Dogmen und Lehren, von der aber nur Ignoranten, Fälscher, Renegaten, Jesuiten und Geisteskranke zu berichten wissen! „Hoher Gerichtshof! Unser Leben, Eigentum, unsere Ehre und Bewegungsfreiheit werden von den bestehenden Institutionen hinreichend geschützt; wir haben Staatsanwälte und Untersuchungsrichter, wir haben eine öffentliche und eine geheime Polizei, eine Bücherzensnr und eine ganze Weihe von Ausnahmegerichten; wir haben weder ein IwveaZ corpus, noch einen Schutz des Briefgeheimnisses. Ist es denn möglich, daß bei allen diesen Mitteln eine solche geheime Sekte unentdeckt bliebe? Die Aufdeckung einer solchen Sekte hätte für die Juden wie auch für die gesamte Menschheit die größte Bedeutung. Niemand ist ja davor geschützt, daß nicht sein Wohnort im nächsten Jahr von jener geheimen Sekte zum Schauplatz eines Ritualmordes bestimmt wird und daß sein Kind sich nicht zufällig auf der Straße befindet. Besteht eine solche Sekte, so muß sie unbedingt aufgedeckt und ausgerottet werden; ihre Mitglieder verdienen weder Nachsicht noch "Gnade, man muß sich von ihnen mit Ekel abwenden und gegen sie mit der strengsten Rücksichtslosigkeit Vorgehen. Eine solche Sekte existiert aber nicht, und wir müssen uns mit Ekel von dem Gedanken an ihre Existenz und von allen auf diesen Gedanken aufgebauten Beschuldigungen abwenden. Ich schließe mit den Worten Napoleons, der in Aegypten zu seinen Soldaten sagte: „Vierzig Jahrhunderte blicken auf euch von diesen Pyramiden herab." Auch auf Sie, meine Herren Richter, schauen vierzig und noch mehr Jahrhunderte herab: auf Sie blickt erwartungsvoll die Ber-

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