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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 561

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
Date
1910-07-01
Page
561 (sequence 19)
Language
German
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Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 187°. 561 schichte mit t>cm Blut von nur 135 Christenkindern auskommen konnten?" Er kommt darauf auf die besonders interessanten von den 135 Fällen des Ljutostanskij zu sprechen und weist ihm eine Reihe von Fälschungen und freien Erfindungen nach. Ljutosianskij führe 'als Belege Zitate aus gar nicht existierenden lateinischen und hebräischen Werken an. Auch mehrere Fälle, in denen die vermißten Christenkinder später unversehrt und lebend gefunden wurden und weder ein Ritualmord, noch ein Mord überhaupt vorlag, befinden sich unter den 135 Fällen: nur 'verschweigt dann Ljutostanskij den Ausgang der Sache. Darauf, kommt Rechtsanwalt Kupernik auf das Wesen der gegen die Juden so oft erhobenen Beschuldigungen zu sprechen: „Wollen wir ein kleines Rechenexempel vornehmen. In Rußland leben 3 Millionen Juden, in ganz Europa —' 5 Mill. Es wird nun behauptet, daß jeder Jude von seiner Geburt bis zum Tode Christenblut braucht: bei der Geburt, bei der Beerdigung, bei der Trauung, zu Ostern usw. Wenn wir annehmen, daß jeder Jude im Jahre nur einen Skrupel Blut braucht, so brauchen die 3 Millionen russischer Inden jährlich etwa '10 000 Pfund Christenblut, zu welchem Zweck jährlich etwa 1000 Kinder abgeschlachtet werden müßten. Dies ist aber Heller Wahnsinn und die Ankläger müssen zur Ausflucht greifen, daß nicht alle Juden diesem Brauche huldiaen, es sei nur eine bestimmte geheime Sekte. Auf den Einwand, daß Christenkinder nicht nur zu Ostern, sondern oft auch zuweilen im Herbst verschwinden, erklären die Ankläger, daß die Juden Christenkinder zu allen Jahreszeiten rauben, um sie vor dem Osterfest gehörig zu mästen mth bann erst abzuschlachten. Andere meinen wieder, daß die Kinder gar nicht gemästet, sondern gleich abgeschlachtet werden: das Blut werde bis zum Osterfeste aufgehoben, denn Märtprerblut ist bekanntlich keinem Verderben ausgesetzt. Es wird noch behauptet, die Juden brauchen alljährlich zu Ostern ein Christenkind, um an ihm die Marter Christi zu wiederholen; eine andere Version lautet, das Blut sei notwendig, um den jüdischen Frauen in schwierigen Fällen die Geburtswehen zu erleichtern. Diese Behauptung wurde

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