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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 559

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
Date
1910-07-01
Page
559 (sequence 17)
Language
German
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Der Ritualmord - Pro z eß zu Kutais im Jahre 1879. 559 Nun. kommt Rechtsanwalt Alexandrow auf die Frage des Ritualmordes zurück: „Der Zweck der Entführung der Sarra Modebadse ist, wie der Herr Staatsanwalt betont, in der Voruntersuchung nicht geklärt worden. Ist es auch wirklich wahr? Dieser Zweck wurde hier allerdings nicht genannt, er wurde nicht geklärt, denn 'für die Anklage war er ja von vornherein ganz klar. Denn als man das Verschwinden des Kindes mit dem Erscheinen der Juden auf der Landstraße in Verbindung brachte, lag doch der Schwerpunkt dieses Gedankens unbedingt aus dem Worte „Jude". Wäre ein Grusier, ein Armenier oder sonst irgend ein Christ vorbeigeritten, so hätte man doch kaum den Verdacht auf ihn gelenkt. Der Gedanke, daß die Juden das Kind geraubt haben, war ja ungemein plausibel. Der Staatsanwalt meint, der Zweck der Entführung fei nicht geklärt, und doch wird in der Anklageschrift der kritische Tag mit „Vorabend des jüdischen Osterfestes" bezeichnet. Warum diese sonderbare Datierung? Seit wann rechnet man in russischen Gerichtsakteu nach dem jüdischen Kalender? Dieser Umstand berechtigt mich 'zur Annahme, daß der nicht genannte, aber stillschweigend angenommene Zweck der Entführung in dem Ritualmordwärchen zu suchen ist." Weiter fortfahrend 'kommt Rechtsanwalt Alexandrow auf das bekannte, zu jener Zeit höchst aktuelle Buch des berüchtigten Ljutostanskij über den „Gebrauch von Christenblut bei den Juden" zu sprechen. Dieser Ljutostanskij war jüdischer Rabbiner, wurde dann katholischer Geistlicher, später griechischorthodoxer Mönch und zuletzt Laie. Sein Buch hatte eine streng-wissenschaftliche Kritik in dem bekannten Werk des Professors Chwolson über das gleiche Thema erfahren. Diese Chwolsorüsche Kritik wird vom Verteidiger in ihren Hauptpunkten zitiert. Er kommt noch auf einige andere Bücher gleichen Inhalts, wie das von Ljutostanskij, zu sprechen und führt auch einen sehr interessanten Erlaß des Kaisers Alexander I. vom Jahre 1817 an, der wie folgt lautet: „Da in den neulich an Rußland an gegliederten polnischen Provinzen öfters Anschuldigungen gegen die Juden, daß sie Christenkinder ermorden und ihr Blut zu religiösen Zwecken gebrauchen, auftauchen, welche Anschuldigung'en schon oft

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