Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1910)
- Article
- Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
- Date
- 1910-07-01
- Page
- 557 (sequence 15)
- Language
- German
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Der Niuralmord-Prozeß zu Kurais im Jahre 1879. 557 keine Bedeutung bei. lieber den. Zweck der Entführung fugt er wörtlich folgendes: „Ich will jetzt bei einem Einwand stehen bleiben, den ich von der Verteidigung erwarte: nämlich, daß der Zweck der Entführung nicht geklärt ist. Ick) will darauf bewerten: wäre -'uns dieser Zweck bekannt, so hätte die Anklage ganz anders gelautet; leider ist dieser Umstand, wie auch vieles andere in diesem Prozeß nicht aufgeklärt, was auch bei anderen Prozessen oft vorkommt. Wir müssen aber berücksichtigen, daß wir in einer Gegend wohnen, wo Entführungen von Mädchen in der Ordnung der Dinge sind. Dieser Prozeß ist in einem ganz bestimmten Sinne ungeheuer aufgebauscht worden; man wollte aus ihm durchaus eine religiöse Frage machen; diejenigen aber, die von unseren Verhandlungen die Lösung jener religiösen Frage erwarten, werden nicht auf ihre Rechnung kommen, da die Untersuchung nichts ergeben hat, was die Herbeiziehung dieser Fragen rechtfertigen könnte. Wir könnten da auch verschiedene andere Hypothesen aufstellen: wäre alles in Gurien passiert, so hätten wir die Schuldigen unter den Türken gesucht, die ja öfters auf unserem Gebiete Kinder rauben, um sie nach Kleinasien zu verkaufen. In der Gegend von Tiflis kommt es häufig vor, daß Kinder von Mädchenhändlern gestohlen werden. Es ist ja gewiß sehr zu bedauern, daß der Zweck der Entführung nicht geklärt ist, aber ich glaube, wir werden uns auch so behelfen können/' Zum Schluß seines Plaidoyers beantragt er für den Angeklagten Mosche Zaziaschwili 6 Jahre Zwangsarbeit in Sibirien, für die anderen Angeklagten je 10 Jahre; für Michel Elikschwili 1 Jahr Gefängnis. Von der Verteidigung ergreift zuerst Rechtsanwalt Alexandrow das Wort. Seine sehr lange Rede beginnt er mit den Worten: „Hoher Gerichtshof! Am 4. April verschwand auf eine unbekannte Weise die siebenjährige Sarra Modebadse, und am nächsten Tag schon wütete in der ganzen Gegend, einem Ungewitter gleich, das schreckliche Gespenst des Alilath-Dam, das grausige Blutmärchen, das den Juden so viele Verfolgungen, Martern und Qualen gekostet hat. Heute haben die Juden allerdings keine Scheiterhaufen und Foltern zu