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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 552

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
Date
1910-07-01
Page
552 (sequence 10)
Language
German
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ü52 Jrn deutschen Reich. Er hat später die Leiche gesehen und, abgesehen von den Verletzungen an den Händen, keinerlei Verletzungen oder Einschnitte bemerkt. Eine Reihe weiterer Zeugen will den Juden auf der Landstraße begegnet sein; sie hätten auch ein Kind schreien gehört; die Juden hätten einen Bock mit sich geführt und ihn unablässig an den Ohren gezupft und mit der Reitpeitsche geschlagen, so daß dieser unausgesetzt schrie. Die Juden hätten auch einen großen Sack mitgehabt, in dem etwas, was jedenfalls größer als ein Bock war, zappelte. Viele wollen auch Kinderschreie vernommen haben. Nun werden die Knaben, die die Leiche gefunden, und die Zeugen, welche zuerst zum Fundort herbeigeeilt waren, vernommen. Einzelne Zeugen wollen im Felde Spuren eines Reitpferdes gesehen haben, was von andern wieder bestritten wird. Ein Zeuge war zum Fundort zu Pferde gekommen, so daß die Spuren auch von seinem Pferde herrühren konnten. Die Verletzungen an den Händen rührten nach Aussagen mehrerer Zeugen unzweifelhaft von einem Messer her. Der Zeuge Volksschullehrer Philemon Mikadse hörte davon sprechen, daß das Kind von Juden entführt und zu Tode gemartert worden sei Um nun festzustellen, ob solche gegen die Juden erhobenen Anschuldigungen stichhaltig seien, sei er sofort zu der Leiche geeilt, die noch auf dem Felde lag, und habe sie einer eingehenden Untersuchung unterzogen. An den Händen hätte er Einschnitte bemerkt, sonst aber an der Leiche keinerlei Verletzungen wahrgenommen; auch in den Kniekehlen nicht. Das Kleid hätte Spuren von Regen und Sand aufgewiesen; er hätte den Eindruck gewonnen, das Kind hätte sich verirrt und wäre bei einem Regenguß umgekommen. Dieser Aussage des Lehrers Mikadse wird nun seine in der Voruntersuchung gemachte Aussage entgegengehalten, nach der die Wunden an den Händen unbedingt Bißwunden waren und die Leiche keinerlei Spuren von Wasser oder Sand zeigte. Der Zeuge gibt zu, daß er bei der ersten Vernehmung unvereidigt manches unrichtig bekundet habe; die Bevölkerung sei gegen die Juden derart erbost gewesen, daß er es für notwendig hielt, seine Aussage möglichst günstig für die bedrohten Juden zu gestalten; nun habe er aber die reine Wahrheit gesagt.

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