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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 550

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
Date
1910-07-01
Page
550 (sequence 8)
Language
German
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550 Im deutschen Reich. wili mxb Jzchak, Mosche und Jakob Zweniaschwili beschuldigt, Sarra Modebad se auf der Landstraße ab gefangen, sie in einen Sack gesteckt und so nach Satschcheri entsühnt zu haben, wo sie einen Tag und zwei Nächte verblieb und auf eine nicht festaestellte Weise ihren Tod fand. Mosche Zaziaschwili wird beschuldigt, die Spuren des an der Sarra begangenen Verbrechens verwischt zu haben, indem er die Leiche in der j ü d i s ch e n P a ssahnacht aus Satschcheri fortgeschafft hatte. Michel Elikschwili wird beschuldigt, von dem von seinen Glaubens genossen und Verwandten begangenen Verbreche n, das ihm wohl bekannt war, der Obrigkeit keine Anzeige gemacht zlr haben/" Soweit die Anklageschrift, in der übrigens das Wort „Ritnalmord" nicht vorkommt. In der Anklage wird sogar betont, daß der Zweck der Entführung durch die Voruntersuchung nicht fest gestellt werden konnte. Dagegen wird mehrfach darauf hingewiesen, daß die Tat am jüdischen Osterfest verübt wurde. Der Gerichtshof bestand aus dem Vorsitzenden Koltschin und den Beisitzern Pawlow und Pipinow. Die Anklage wurde vom Staatsanwalt Lidow vertreten. Die Verteidigung lag in den Händen der Rechtsanwälte Alexand r o w , Kupernik, K i k o d s e und L o l o i s. Die Angeklagten und fast alle Zeugen waren der russischen Sprache nicht mächtig und mußten durch einen Dolmetsch vernommen werden. Im ganzen wurden 108 Zeugen geladen. Der Vater des ermordeten Kindes — Joseph Modebad se — strengte gegen die Angeklagten eine Nebenklage auf Schadenersatz in der Höhe von 1000 Rubel an. Der als erster Zeuge vernommene Vater wiederholte im wesentlichen seine in der Voruntersuchung gemachten und in der Anklageschrift enthaltenen Aussagen. Er sagt ix. a., sein Verdacht hätte sich sofort gegen die Juden gerichtet. Juden pflegen Christenkinder zu martern; zu welchem Zweck — wisse er nicht. Er sei auch bei der zweiten Untersuchung der Leiche zugegen gewesen; irgendwelche Verletzungen oder Einschnitte in den Kniekehlen hätte er dabei nicht gesehen. Schließlich stellt er fest, daß zwischen ihm und den Juden keinerlei Feindschaft besteht.

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