Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1910)
- Article
- Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
- Date
- 1910-07-01
- Page
- 549 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2316602-2316791-2316799-2343505--20593-2343601- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Nitualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879. 549 einmal zu einem anderen Juden sagen: „Unsere Schuld wird bewiesen werden." Aus allen obigen Daten erhellt: 1. daß die Angeklagten Jzchak, Bitschia, Schamuel und Mordach Chundiaschwili und Jzchak, Mosche und Jakob Zweniaschwili die Minderfährige Sarra Modebadse aus Perewisi nach Satschcheri entführt, sie daselbst einen Tag und zwei Nächte behalten und schließlich als Leiche auf das Feld geschafft haben; und 2. daß die Angeklagten Mosche Zaziaschwili und Michel Elikschwili an dem Verbrechen beteiligt waren. Zur Bestimmung der Art der Delikte und der Beteiligung au denselben der einzelnen Angeklagten dienen folgende Ergebnisse der Voruntersuchung: a) Sarra Modebadse wurde von sieben der angeklagten Juden gesetzwidrig auf der Landstraße aufgehalten. b) Diese sieben Angeklagten haben das Kind entführt: doch ist der Zweck dieser Handlung durch die Voruntersuchung nicht geklärt worden. c) Sarra Modebadse wurde von den Juden auf eine höchst beleidigende Art und Weise behandelt. 6) Sarra Modebadse wurde auch schwer mißhandelt: denn sie wurde in einen Sack gesteckt und in dieser unbequemen und für sie aualvollen Lage 15 Werst weit gefahren. eO Das entführte Kind wurde einen Tag und zwei Nächte in Satschcheri behalten. Der Zweck ist unbekannt, es sei aber hier festgestellt, daß die betreffende Nacht — d i e jüdische P a s s a h n a ch t war. f) Die wirkliche Todesursache des Kindes' ist unbekannt, denn das Obduktionsprotokoll ist höchst ungenau und unvollständig. g) Es steht dagegen fest, daß der Tod der Sarra Modebadse eine Folge ihrer gesetzwidrigen Entführung und ihres Aufenthaltes in Satschcheri ist. 10 Die Voruntersuchung hat keinen Beweis geliefert, daß Sarra von jemand erwürgt worden ist. i) Da alle neun Auge klagten hartnäckig leugnen, so ist es unmöglich, den Grad der Beteiligung eines jeden von ihnen am Verbrechen festzustellen. Aus Grund obiger Beweise und Daten werden die Inden Jzchak, Bitschia, Schamuel lind Mordach Chundiasch-