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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 548

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
Date
1910-07-01
Page
548 (sequence 6)
Language
German
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548 Im deutschen Reich. Juden, die über den Elikschwili Hersielen und ihn gewaltsam aus dem Hofe fortschleppten. Bei der Untersuchung erklärte Elikschwili, ihm sei von dem-ganzen Vorfall nichts bekannt, denn er sei am betressenden Tage betrunken gewesen. Seine Mitschuld geht aber aus den Aussagen der Zeugen hervor, welche bestätigen, Elikschwili sei während des geschilderten Austrittes durchaus nicht betrunken gewesen. Die Zeugen Bargoladse und Dobraidse sahen auf dem Felde am Fundort der Leiche Spuren zweier Reitpferde. Diese Spuren zogen sich in der Richtung nach Satschcheri, verschwanden aber kurz vor der Landstraße. Der Zeuge Küster Joseph Jakobschwili ging am 6. April in Satschcheri am jüdischen Bethaus vorbei und hörte, wie ein jüdischer Knabe an den Juden Elias Chundiaschwili die Frage richtete: „Wurde die Leiche des von euch getöteten Kindes noch in der gleichen Nacht fortgeschafst, oder erst später?", worauf der Jude dem Knaben eine so mächtige Ohrfeige versetzte, daß dieser hinfiel. Chundiaschwili schimpfte noch dabei den Knaben einen Esel. Die Zeugen Gregor und Iwan Zereteli begegneten in der Nacht aus den 6. April auf der Landstraße zweien Juden, von denen der eine — Mosche Zaziaschwili war. Einer dieser Juden hatte auf seinem Sattel einen großen Sack. Auf die gegen ihn gerichtete Beschuldigung, bei dieser Fahrt die Leiche der Sarra Modebadse fortgeschafst zu haben, wollte Mosche Zaziaschwili nichts gestehen; er hätte die Nacht vom 5. auf den 6. April zu Hause verbracht und es sei unmöglich, daß ihn in dieser Nacht jemand zu Pferde gesehen habe; die jüdische Religion verbiete am Osterfest, welches am 5. April abends angebrochen war, Fahren und Reiten. Dieser Einwand verdient aber keinen Glauben, denn die genannten Zeugen beharren auf ihrer Aussage. Außerdem ersuchte der Angeklagte Zaziaschwili die Zeugen, niemand ein Wort von dieser nächtlichen Begegnung zu sagen. Der Angeklagte Zaziaschwili wird auch durch zwei folgende Zeugenaussagen überführt: der Zeuge Komuschidse behauptet, daß der Angeklagte ihn bald nach Ostern besuchte und ihn bat, er möchte ihm aus den Handlinien die Zukunft prophezeiend es sei ihm ein Unglück zugestoßen und er wolle wissen, ob die Sache gut ansgehe. Der Zeuge Jurkewitsch hörte den Angeklagten

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