Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1910)
- Article
- Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879
- Date
- 1910-07-01
- Page
- 545 (sequence 3)
- Language
- German
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545 Der Ritualmord-Prozeß zu Kutais im Jahre 1879. letzung sowie die auf der linken Hand berührte nur die HanL, die Muskeln und Sehnen waren aber intakt. Da die Verwesung weit vorgeschritten war, konnte der Arzt keine Schlüsse über die Todesursache ziehen. Das Protokoll der ersten Obduktion bietet aber nach seiner Ansicht keine genügenden Gründe, um einen Tod durch Ertrinken anzunehmen; er glaubt vielmehr, daß hier ein Tod durch Ersticken vorliegt. Die Aerztekammer stellte in einem OLergutachten fest, daß der Tod der Sarra Modebadse die Verhinderung von Luftzufuhr zu der Lunge zur Ursache hatte; ob dies auf natürlichem. Wege — beim Ertrinken, oder durch Erwürgen geschehen ist, lasse sich nach den Protokollen nicht mehr feststellen. Obwohl obige Sachverständigenurteile keinerlei positiven Gründe zur Annahme eines Verbrechens bieten, ist es jedoch klar, daß der Tod der Sarra Modebadse mit ihrem Verschwinden zusammenhängt. Der Umstand, daß die Leiche in einer Gegend gefunden wurde, wo Sarra unmöglich von selbst hingeraten konnte, daß die Leiche am 6. April auf einer Stelle gefunden wurde, wo sie am 5. April noch nicht lag, und daß das Verschwinden des Kindes mit dem E r scheinen der sieben I u den a u f der L andst r a ß e z e i t l i ch zu s a m m e n f ä l 11, berechtigt zur Annahme, daß Sarra von diesen Juden entführt und ermordet, und daß ihre Leiche nachträglich auf das Feld geschafft wurde. Die Untersuchung ergab, daß zur kritischen Zeit die Juden Jzchak, Jakob und Mosche Zweniaschwili und Schamuel, Bitschia, Jzchak und Mordach Chundiaschwili die Landstraße passierten. Sie behaupteten, an der Entführung und Ermordung der Sarra Modebadse unschuldig zu sein und auf der Landstraße keinerlei Mädchen gesehen zu haben. Sie erklärten ferner, daß sie am betreffenden Tage Hühner, Gänse, Fische und einen Ziegenbock in über die Sättel gelegten Säcken nach Satschcheri zum Verkauf mit sich führten; das Signalement ihrer Pferde wollten sie nicht angeben; denn sie behaupteten, an der ganzen Sache unschuldig zu sein, wobei sie sich auf verschiedene Juden als auf Zeugen ihrer Unschuld beriefen. In Satschcheri seien sie nur eine kurze Strecke auf der Marktstraße geritten und dann in ein