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Im deutschen Reich · 1910-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1910) · p. 517

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1910)
Article
Judentaufen
Date
1910-07-01
Page
517 (sequence 33)
Language
German
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-gubenffiufen. 517 Weit hinausgehend über alle Anschauungen der alten und neuen Philosophie, über alle ethischen Grundsätze, die uns kalt lassen, wie des Nordens Sonnenschein, bilden sie die unverrückbare Grundlage aller Sitte und aller Moral. Für diese Verkündigung haben unsere Vorfahren ein Martyrium erlitten, mit dem sich das irgend eines anderen Volkes auch nicht entfernt vergleichen läßt, die nie versagende Treue Israels ist das erlösende Moment der Weltgeschichte. „Daß er sich opfere seinem Gott, Für seinen Glauben sterbe, Das war und blieb für Israels Sohn Das ewige, höchste Erbe." So stehen wir hier im Angesicht des Ewigen als die berufenen Vertreter der reinen Gotteslehre und fühlen uns berechtigt, im Namen des Herrn Protest einzulegen gegen eine Schmach, die seit einigen Jahren von den eigenen Glaubensgenossen uns zugefügt wird. Du sollst nicht rachgierig sein, noch Zorn halten gegen die Kinder deines Volkes. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst, denn Ich 'bin der Herr (III. Mos. K. 19, V, 17/18). Wenn ein Fremdling 'bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht quälen. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst (V. 33/34)." Welches Evangelium sollte oder konnte einem Volke noch zuteil werden, dem diese Botschaft verkündet war? Wo ist jemals irgendwo anders die Verpflichtung des Menschen dem Menschen gegenüber auch nur in entfernt gleicher Weise betont, wo ist irgendwo anders ein gleich weitgehender Altruismus verkündet worden? Ohne salbungsvolle Worte, ohne sentimentale Beimischung und gerade deshalb alle Tiefen unseres Herzens erschütternd, werden hier Haß und Rache verboten, und im Namen des Herrn die reinste, beste Menschenliebe gefordert. Wir sollen unfern Nächsten strafen, nicht aus Rachbegierde noch zu unserm Schutze, sondern in Rücksicht auf den Schuldigen, damit er nicht in seiner Sünde beharre und untergehe. Nie ist das souveräne Recht des einzelnen auf ein gleich hohes Piedestal erhoben, nie die Heilighaltung der Person in gleicher Weise verkündet, nie die Aufgabe und der Zweck der Strafe in gleich idealer Weise aufgefaßt worden. Und wenn die menschliche Gesellschaft zum Schutz ihrer berechtigten Interessen auch das Maß der Strafe festsetzen muß, mitbestimmend unter allen Umständen muß das göttliche Gebot sein.

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