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Im deutschen Reich · 1910-06-01 · Heft 6 (Juni 1910) · p. 459

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 6 (Juni 1910)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1910-06-01
Page
459 (sequence 5)
Language
German
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Umschau. 459 dazu i „Es darf in öffentlichen Krankenhäusern unter keinen Umstünden eine konfessionelle Unterscheidung geben. Eine Regierung, die solchen Dingen ruhig zusieht, macht sich mitverantwortlich, und es ist ganz natürlich, daß die Zulassung solcher Verfassungsverstöße nicht dazu dienen kann, die Autorität der Verwaltung zu fördern." In der Sitzung vom 5. Mai kam der Abg. Cassel in diesem Sinne auf die Angelegenheit nochmals zurück und sagte dabei: „Ich richte an den Herrn Minister die a u s d r ü ck l i ch e F r a g e, ob eres billigen kann, daß Praktikanten lediglich wegen ihres Religionsbekenntnisses von der Zulassung zum praktischen Jahr zurückgewiesen werden." Der Minister konnte nun nicht umhin, sich dahin zu äußern, daß er es nicht für richtig halte und nicht billige, wenn die Annahme von Medizinalpraktikanten in Krankenanstalten, die n i ch t k o n f e s s i o n e l l e n Charakters sind, davon abhängig gemacht wurde, w elche r Religion der z u z u l a s s e n d e P r a k t i k a n L a n g e - hört." Er fügte aber hinzu, er glaube, daß durch diese klare Erklärung die Mißverständnisse beseitigt sein würden. Der Vorfall erinnert an eine Begebenheit im Leben des großen Naturforschers H e r m a n n H e l m h o l tz , der später im Palast der Kaiserin Viktoria als oft und gern gesehener Gast verweilte, aber in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als er noch ein schlichter Militärarzt war, von den Offizieren als nicht standesgemäß nicht an ihrer Tafel geduldet wurde. Der Sohn der Kaiserin Viktoria hat ungetaufte Juden sogar wiederholt zur Frühstückstafel gezogen; seine Minister aber gestehen den Britzer Aerzten das Recht zu, einen Kollegen wegen seiner Religion und Abstammung nicht nur von ihrer Tafel zu verbannen, sondern auch die gesetzliche Befugnis, als Medizinalpraktikant sich in ihrer Anstalt zu betätigen, ihm zu unterbinden. Daß der landrätliche Schwiegersohn des jüdischen Kommerzienrats Pringsheim daran keinen Anstoß genommen, sondern das Verhalten des Vorgesetzten jener antisemitischen Aerzte in Ordnung gefunden hat, ist charakteristisch für das Milieu, in dem wir uns jetzt befinden. Daß dieser gesellschaftliche und soziale Antisemitismus, der ebenso häßlich und noch kränkender ist als der Radau-Antisemitismus, irgendwie auf religiöse Bedenken zurückzuführen ist, muß als ganz unzutreffend bezeichnet werden. Es sind

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