Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1910)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1910-06-01
- Page
- 456 (sequence 2)
- Language
- German
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456 Am deutschen Reich. geber der Krone weder ein Königswort zu drehn und zu deuteln versuchen, noch das, was durch Verfassung und Gesetz verbrieft ist, aus übergroßer Rücksicht auf dreiste Inhaber längst veralteter Standesvorrechte unausgeführt lassen. Der Kriegsminister von Heeringen hat kürzlich eine vom Verband der deutschen Juden erhobene Beschwerde über die Ausschließung jüdischer Anwärter vom Offizierkorps geprüft und festgestellt, „daß die Zugehörigkeit der Betreffenden zum Judentum bei i h r ex m i liiä ri s ch e n B e u r t e i l u n g außer Betracht geblieben ist." Die „Voss.' Ztg." bemerkt dazu: „Als das Schreiben des Generals v. Heeringen in den Zeitungen erschien und gelesen wurde, soll es einige Leute gegeben haben, die lächelten, und andere, die lachten. Es ist eine Tatsache, daß seit Jahrzehnten in Preußen kein Einjährig-Freiwilliger zum Reserveoffizier befördert wird, wenn er Jude ist. Es ist eine Tatsache, daß diese Ausschließung vom Offizierkorps sich auf diejenigen Juden nicht erstreckt, die sich haben taufen lassen. Es ist endlich eine Tatsache, daß Juden, die in einer Reihe anderer deutscher Einzelstaaten der Dienstpflicht Nachkommen, zumeist ebenso Offizier werden wie christliche Kameraden. Will der Kriegsminister v. Heeringen dann wirklich behaupten, seit einem Menschenalter geschehe hierzulande den Juden kein Unrecht, sie würden nicht deshalb vom Offizierkorps zurückgewiesen, weil sie Juden sind, sondern nur, weil sie sich nicht zum Frontdienst eignen, nicht die militärische Befähigung haben, nicht so weit „achtunggebietende Persönlichkeiten" seien, wie es für eine Befehlshaberstelle notwendig ist? Nein, das wird der Kriegsminister nicht behaupten. Denn er kann es billig nicht behaupten. Er sagt es auch in seinem Schreiben an den Verband der deutschen Juden nicht. Er zieht sich hinter die Erklärung zurück, daß „in keinem der untersuchten Fälle" /sich eine solche Zurücksetzung ergeben hat. Ja natürlich. So plump ist das Unrecht nicht, daß es das letzte Feigenblatt ablegen sollte. Wer sagt denn ausdrücklich, daß er jemand nicht in seine Gemeinschaft aufnehmen, nicht an eine bestimmte Stelle befördern will, weil dieser gewisse jemand Jude ist? So handeln allenfalls A s s i st e n z ä r z t e am B r i tz e r K r a n k e n h a u S , und auch die haben kaum geglaubt, es dem Landrat zur Ver-