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Im deutschen Reich · 1910-06-01 · Heft 6 (Juni 1910) · p. 452

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 6 (Juni 1910)
Article
Britz-Lübeck / W.
Date
1910-06-01
Page
452 (sequence 3)
Language
German
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452 Jrn deutschen Reich. entschiedene Mißbilligung aussprach, entgegnete Herr Dt. Roth, er hätte deshalb einen nichtjüdischen Assistenzarzt gesucht, um bei dem jetzigen AssistenLenmangel nicht wieder M i ß h e l l i g k e i t e n zwischen den Assistenten und einem jüdischen Kollegen zu riskieren. Zeuge: Herr Dr. Schlomer in Lübeck. Weiterhin möchte ich anführen, daß Herr Oberarzt Hofstaetter, wie nur mein Freund Med. Prakt. Schmiedeck, der vom 15. Oktober bis 1. Januar 1910 am Allgemeinen Krankenhaus, Lübeck tätig lvar, schriftlich und mündlich erklärte, geäußert hätte, in meiner Bewerbung und der darauf folgenden Korrespondenz Matthiesen (oder ähnlich) anstatt Mattissohn gelesen zu haben. Auf Grund des obigen Tatbestandes beantrage ich ein ehrengerichtliches Verfahren gegen Herrn Oberarzt Dt. Hofstaetter einzuleiten, weil er seine Pflichten als dirigierender Arzt verletzt hat. Als solcher hatte er gegen die ihm unterstellten Aerzte einzuschreiten, die sich anmaßten, einen unbescholtenen Kollegen herauszudrängen, der das gesetzlich vorgeschriebene praktische Jahr an dem Krankenhause ableisten wollte und dazu die Zusage erhalten hatte. Nach der Prüfungsordnung darf ein Praktikant nur „wegen schwerer strafrechtlicher und sittlicher Verfehlungen" abgewiefen werden. Nach der Verfassung ist der Genuß der staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Bei der Debatte über die Prüfungsordnung im Abgeordnetenhause erklärte der Vertreter der Regierung, „daß wir nur solche Krankenhäuser zur Annahme von Praktikanten ermächtigen werden, an deren Spitze Aerzte stehen, die ihrer ganzen Persönlichkeit und ihrem Pflichtgefühl nach eine Gewähr dafür bieten, daß sie einen wirklich segensreichen Einfluß auf die jungen Aerzte ausüben werden/' Wenn Herr Oberarzt Hofstaetter sich darauf beruft, daß ich „freiwillig" ausgeschieden sei, so habe ich bereits bemerkt, und jeder wird mir nachfühlen, daß ich aus der Not eine Tugend machte und „freiwillig" eine Stätte verließ, die mir zur Qual werden mußte. Ich bitte ferner, gegen die genannten Assistenzärzte und Herrn Dt. Brevitt ein ehrengerichtliches Verfahren ein-

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