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Im deutschen Reich · 1910-06-01 · Heft 6 (Juni 1910) · p. 422

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 6 (Juni 1910)
Article
Die Juden im deutschen Heer
Date
1910-06-01
Page
422 (sequence 2)
Language
German
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422 Im deutschen Reich. Aber warum erzähle ich denn diese Verhältnisse? Nun, bei der Annahme der Wahlrechtsvorlage handelt es sich um verhältnismäßig unbedeutende Aenderungen der Verfassung. Aber schon bei so formellen Aenderungen der Verfassung werden die weitestgehenden Sicherheiten durch den Gesetzgeber getroffen. Es entsteht daher für uns heute die Frage: was geschieht denn, um den Geist der B e r f a s s u n g aufrecht zu erhalten, um für die Erhaltung dessen zu sorgen, was die Männer, die im Jahre 1848 die Väter der Verfassung gewesen sind, eigentlich gewollt, was sie gemeint haben, und was feierlich durch Fürst und Volk beschworen worden ist. Der Vater der Verfassung ist, wie Ihnen ja wohl allen bekannt, der Führer der alten Fortschrittspartei, der Abg. Waldeck, gewesen, ein Mann, selbst Katholik, aber tolerant gegen jede andere Meinung, ein Mann, der eintrat für Recht und Gerechtigkeit im Staate. Er hat durch die Verfassung seinen Namen in goldenen Lettern in die Geschichte des Preußen- Volkes eingetragen. In lapidarem Stil hat er das niedergelegt, was im Jahre 4848 die Männer der Freiheit bewegt hat. Viel zu wenig ist der Wortlaut der preußischen Verfassung bekannt. Titel II der Verfassung handelt „von den Rechtende r Preuße rt". Das ist eine Vokabel, bei welcher manchen-Hurrapatrioten schon ein Gruseln überläuft. Von den „Rechten" der Preußen! Ja, gibt es denn überhaupt noch Rechte im Preußenland? Wenn es selbst nach obrigkeitlicher Anschauung nicht mehr gestattet sein soll, bei einem Sonntag- Morgenspaziergaug an ein freies Wahlrecht nur zu denken (lebhaftes Bravo!), dann kann doch von Rechten der Preußen in der Gegenwart kaum mehr geredet werden. Der A r t i k e l 4 der Preußischen Verfassung unter dem Titel II enthält in klaren markigen Sätzen das, was Gemeingut aller liberalen Männer ist. Da können wir lesen: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich; Standesvorrechte finden nicht statt; die öffentlichen Aemter sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich" (hört! hört!), und Artikel 12besagt: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnis." (Lebhaftes hört! hört!) Der Artikel 47 endlich, der sich mit dem Heere und feinen Einrichtungen beschäftigt, sagt: „Der König besetzt alle Stellen im Heere."

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