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Im deutschen Reich · 1910-05-01 · Heft 5 (Mai 1910) · p. 402

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 5 (Mai 1910)
Article
[Ohne Titel]
Date
1910-05-01
Page
402 (sequence 8)
Language
German
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4 02 ' Im deutschen Reich. die Ausgaben des Central-Vereins sowohl Mts dem Gebiet der Abwehvtätigkeit äls auf dem; der inneren Mission herzuleiten und mit einem lebhaften Appell zur Teilnahme an dem Kämpf um nufer Recht zu schließen. In der nachfolgenden Diskussion hob besonders Herr Rabbiner Or. Bamberg e r die Verdienste des Central-Vereins um die Verteidigung der Gewissensfreiheit der deutschen Juden und in der Abwehr der Angriffe äuf das jüdische Religionsgesetz hervor. Er verwies insbesondere äuf bestimmte Erscheinungsformen des Antisemitismus in der Presse, die nur durch ein organisiertes Vorgehen, wie es der Central-Berein ermöglicht habe, bekämpft werden können. Auf seinen Antrag wurde einstimmig die Gründung einer Ortsgruppe für Hanau und Umgebung beschlossen, die mit einem Bestand von 45. Mitgliedern ins Leben tritt, aber nach dem lebhaften Interesse aller Anwesenden an der Werbung neuer Mitglieder, besonders in den Nachbargemeinden, zu schließen, voraussichtlich in wenigen Tagen bedeutend an Umfang gewinnen 'wird. Die definitive Wahl des Ortsgruppenvorstandes bleibt einer demnächst zu veranstaltenden Versammlung Vorbehalten; einstweilen wurden mit der Leitung der Gruppe die Herren Rabbiner Dr. Bamberg er, Bankier Hermann Oppenheim und Max Schwab beauftragt. — Dem Vorstand der H a n d w e r ke r k a m m er zu Wiesbaden haben wir am 15. März mitgeteilt, daß in seinem amtlichen Publikationsorgan, dem „Neuen deutsch e n H a n d w e r k e r b l a t t", im Dezember vorigen Jahres unter der Ueberschrift „Eine ernste Mahnung zum Weihnachtsfest" ein Artikel veröffentlicht wurde, der verleumderische und aufreizende Bemerkungen gegen die Juden enthielt. In der Ueberzeugung, daß die Handwerkskammern paritätische Behörden seien, die keine Partei-Politik, insbesondere keine antisemitische treiben, haben wir die Handwerkskammern zu Wiesbaden gebeten, zu dem erwähnten Artikel Stellung zu nehmen. Darauf hat uns die Handwerkskammer in einem vom 9. März datierten Schreiben wörtlich mitgeteilt: „Der Vorstand mißbilligt es, daß dieser Artikel in dem offiziellen Organ der Kammer erschienen ist und beschließt, dies dem genannten Blatt mit einer Verwarnung für die Zukunft mitzuteilen/'

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