Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1910-04-01
- Page
- 319 (sequence 5)
- Language
- German
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Umschau. 319 Handlung eines jüdischen Rekruten durch einen im afrikanischen Feldzuge vielleicht etwas verwilderten Oberleutnant weit weniger Bedeutung beilegen als einer eigentümlichen Aeußerung des Verhandlungsleiters des Würzburger Kriegsgerichts, die es verdient, niedriger gehängt zu werden. Bei einem Gefechtsschießen war am 10. Januar dem Oberleutnant Julius Rohe vom 5. Infanterie-Regiment in Bamberg der Infanterist Raphael Frank, der Sohn eines israelitischen Viehhändlers aus Westheim (Unterfrankend nicht schneidig genug, weshalb er ihm zurief: „Kerl, ich reite dich zusammen; du kommst nicht mehr aus dem Arrest heraus!" Und wirklich setzte der Oberleutnant mir seinem Pferd über Frank hinweg, machte dann „Kehrt" und sprengte abermals über den Soldaten hinüber, der dabei, schwer durch Hufschläge getroffen wurde und in ärztliche Behandlung gebracht werden mußte. In der Verhandlung vor dem Kriegsgericht erklärte der Offizier, er müsse sein „sehr temperamentvolles" Pferd wohl mit der Peitsche getroffen haben; deshalb sei es über den Mann hinweggesprungen. Die Zeugen bestätigten die Anklage, und der Leutnant wurde wegen Beleidigung zu — zwei Tagen Stubenarrest verurteilt. Während der Verhandlung hat der Leiter derselben, Oberstleutnant Oskar Etzel, Kommandeur des 2. Feldartillerieregiments in Würzburg, den Soldaten Frank, der bei seiner Vernehmung nicht immer die Finger an der Hosennaht hatte, angeherrscht: „Gelt, Sie Verehrtester, wir sind keine Brehhändler; wir reden nicht mit den Händen, sondern mit dem M a u l! Lassen Sie Ihre Pfoten, wo sie sind!" Die vom Gerichtsherrn gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde verworfen; Herr Oberleutnant Rohe wird nicht höher bestraft. Die Entscheidung des Gerichts, entzieht sich, wie jedes richterliche Urteil, der Kritik. Aber die öffentliche Meinung wird nicht durch ein gerichtliches Urteil bestimmt, sondern durch die Empfindungen, die der Gang der Verhandlungen, soweit sie öffentlich sind, Hervorrufen mußte. Diese Empfindungen beschränken sich.keineswegs auf jüdische Kreise oder auf die Anhänger der Sozialdemokratie, deren Zahl sich durch jede Bedrohung des gleichen Rechts für alle nur vermehrt, sondern sie sind auch im deutschen Mittelstand rege geworden, der ohnehin die Luft