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Im deutschen Reich · 1910-03-01 · Heft 3 (März 1910) · p. 167

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 3 (März 1910)
Article
[Ohne Titel]
Date
1910-03-01
Page
167 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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VeveinsnachrichLen. 1 67 zu veranlassen. Daraus ist uns der folgende, vom 18. Februar datierte Bescheid zugegangen: „Auf das Schreiben vom 10. Januar d. I. teilen wir ergebenst mit, daß der Oberlehrer Jachmann am Gymnasium nebst Realschule in Wandsbek auch von uns darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß er sich im Unterricht jeglicher die Schüler jüdischen Glaubens verletzenden Aenßerungen zu enthalten hat." — Der Landesverband unseres C e n t r a l - B e r e i n s für das Groß h erzogt u ui Bade n (Vereinigung Badischer Israeliten) hat am 21. Dezember v. Js. an den Großherzoglichen Oberschulrat nachstehende Eingabe gerichtet! „95oit einem Herrn Josef Mayer in Buchen, der uns muf) ein geholter Erkundigung als ein zuverlässiger Mann bezeichnet wurde, wird uns folgender Vorfall gemeldet: Herr Mayer befand sich am 13. d. Mts. mit mehreren Bekannten im Bahnhofhotel in Buchen. An einem benachbarten Tische faß der Hauptlehrer Freitag von Buchen mit dem Herrn Oberlehrer Grumann von Hetlingen und einigen Reisenden. Herr Grumann äußerte im Laufe der Unterhaltung, wahrscheinlich in der Absicht, die judenfeindlichen Anschauungen des Herrn Freitag zu bekämpfen, daß der Stifter des Christentums dem Judentum entsprossen sei, worauf Freitag laut und vernehmlich erwiderte: „Ach was, Judentum, sag' Stinkertum!" und als Grumann bemerkte: „Der Heiland war eben doch ein Jude", entgegnete Freitag: „Ach was, „Inden", „Stinker" sagt man!" In diesen in einem öffentlichen Lokal ausgesprochenen Worten des Herrn Hauptlehrer Freitag liegt eine so grobe Betätigung antisemitischer Gesinnung, daß wir uns genötigt sehen, den Antrag zu stellen: Großherzoglicher Oberschulrat wolle den Hauptlehrer Freitag in Buchen wegen dieses Verhaltens zur Rechenschaft ziehen. Von dem Ausgang der Sache bitten wir, uns gefällige Mitteilung zukommen zu lassen." Der aus Karlsruhe, den 15. Januar 1910 datierte, z. H. des Herrn Stadt-- und Konferenzrabbiners Dr. M. Appel gerichtete Bescheid lautete:

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