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Im deutschen Reich · 1910-03-01 · Heft 3 (März 1910) · p. 166

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 3 (März 1910)
Article
[Ohne Titel]
Date
1910-03-01
Page
166 (sequence 7)
Language
German
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166 Im deutschen Reich. entschieden zu vermeiden. Er wird nicht nur von den christlichen, sondern auch von den jüdischen Bewohnern von Pleß mit unterhalten. Wir richten deshalb an den Magistrat der Stadt Pleß die Bitte, Cebulla auf das Unangemessene seiner Aeußerung hinzuweisen und ihn zu veranlassen, in Zukunft derartige, die gesamten Juden kränkenden Aeußer ungen zu unterlassen." Darauf hat uns der Magistrat der Stadt Pleß, O.-S., erwidert, daß Herr Rendant Cebulla nicht bei der Stadtgemeinde, sondern bei der Kr ei s v e r w al t u n g Pleß angestellt sei, und daß unser Schreiben an diese abgegeben wurde. Hierauf ging uns ein vom 22. Januar d. Js. datiertes Schreiben des Vorsitzenden des Kreisausschusses Pleß, Herrn Landrat Ruperti zu, das wie folgt lautete: „Auf die an den Magistrat der Stadt Pleß gerichtete Beschwerde vom 11. d. Mts., I. Nr. 115, I, welche jber Magistrat an mich zuständigkeiishalber weiter gegeben hat, erwidere ich dem Verein, daß der Rendant Cebulla, von mir wegen der Taktlosigkeit seiner Beschwerdeweise zur Rede gestellt, erklärt hat, daß ihm die Absicht einer abfälligen und kränkenden Aeußerung über die Gesamtheit des Judentums vollkommen fern gelegen habe." — In der Quarta des Gymnasiums zu Wandsbeck, die von einem jüdischen und einem christlichen Schüler, dessen Mutter Jüdin ist, besucht wird, stellte der Klassenlehrer die Frage: „Wer kann wohl sagen, warum die Juden so verhaßt sind?" Ein sich meldender Schüler gab zur Antwort: „Weil sie betrügen." „Ganz recht", bestätigte der Oberlehrer. Da es sich herausstellte, daß der Lehrer sich schon früher einmal in ähnlicher Weise über die Juden ausgelassen hatte, wandte sich Herr Rabbiner Or. Bamberger in Wanhsbect an den Direktor des Gymnasiums, der es aber ablehnte, Erhebungen anzustellen, und erklärte, daß er die Ansicht, daß am Gymnasium zu Wandsbeck eine Aufreizung christlicher Schüler gegen die Schüler jüdischen Bekenntnisses stattsinde, als nicht erwiesen ansehen können. Wir haben uns dann an das Königliche Provinzialschttlkollegium zu Schleswig mit der Bitte gewandt, in dieser Angelegenheit das Geeignete

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