Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 3 (März 1910)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1910-03-01
- Page
- 165 (sequence 6)
- Language
- German
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Vereins Nachrichten. 165 „Feld und Wald" sich davon überzeugen werden, daß in dieser keine ähnliche Novelle inehr veröffentlicht wird. — Folgende Jugend s chriften, die irn Verlage der H e r d e r s ch e n Verlagsbuchhandlung in Freibürg erschienen sind, nämlich die Bücher von 1. O. v. Schach i n g, „Kreuz und Rin g", Erzählungen, und von 2. I o s e f Spillmann, „D i e r o t e F a h n e", sind in äußerstem Maße antisemitisch und als Lektüre für die Jugend völlig ungeeignet. Wir empfehlen überall nachzuforschen, ob in Schulbibliotheken irrtümlicherweise diese Bücher Aufnahme gefunden haben, und uns eventuell davon Mitteilung zu machen, damit wir durch geeignete Vorstellungen deren Beseitigung zu erreichen versuchen. — Es ist uns auch mitgeteilt worden, daß für die Kasperle-Theater in manchen Spielwarengeschäften Texte verkauft werden, die geeignet sind, Spottlust gegen die Juden zu wecken. Wir bitten, uns Spielwarengeschäfte zu nennen, die ihren Kunden derartige schädliche Schriften anbieten. — Am 7. Januar 1910 sah sich der Vorstand des Central- Bereins veranlaßt, dem Magistrat der Stadt Pleß in Oberschlesien folgendes zu unterbreiten: „Der in städtischen Diensten stehende Rendant C e b u l l a hat unter dem 10. August 1909 für sich und einige andere Personen an den Herrn Landrat zu Pleß die in Abschrift anliegende Eingabe gefertigt und abgesandt. In dieser Eingabe schreibt Cebulla: „Die Rücksichtslosigkeit dieser Juden geht so weit, daß . .- Durch das Hinzufügen der Religionszugehörigkeit derjenigen Personen, über die Cebulla sich beschwert fühlt, hat er — wie jedem Leser klar ist — eilte abfällige und kränkende Aeußerung über die gesamte Judenheit beabsichtigt und getan. Es wird keinem Menschen — und sicherlich auch nicht Herrn Cebulla — einfallen, in einer solchen Eingabe etwas zu schreiben: „Die Rücksichtslosigkeit dieser Christen geht so weit . . denn das religiöse Bekenntnis hat mit der vorgetragenen Führung auch nicht das allergeringste zu tun. Cebulla hat als städtischer Beamter die Pflicht, Beleidigungen und Kränkungen ganzer Gesellschaftsklasseir