Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 3 (März 1910)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1910-03-01
- Page
- 147 (sequence 6)
- Language
- German
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Umschau. 147 Müller-Meiningen unterbreiteten bezüglichen Materials zu, das ihm eine genauere Untersuchung als die von dem Abgeordneten Gothein nur mit Anfangsbuchstaben vorgeführten Falle ermögliche, und sagte dann wörtlich: „Wenn auf die Gründe hingewiesen worden ist, weshalb unsere jüdischen Einjahrig-Freiwilligen es tatsächlich nicht zum Reserveoffizier bringen, so muß ich zugeben, daß an einzelnen Stellen, vielleicht hier und da, auch eine durchaus nicht gerechtfertigte — Abneigung vorhanden ist; aber zur Beförderung zum Vorgesetzten gehören doch noch verschiedene Umstände. — — Die ganze Persönlichkeit des Betreffenden, so wie er vor die Front, vor die Truppe tritt, muß achtunggebietend sein. Er muß von vornherein mit seiner ganzen Persönlichkeit die Autorität des Vorgesetzten sichern. Nun liegt es mir ganz fern, ohne weiteres grundsätzlich behaupten zu wollen, daß das bei unseren jüdischen Mitbürgern nicht der Fall wäre. Aber auf der anderen Seite können wir doch nicht in Abrede stellen, daß in unserem niederen Volt hier und da noch eine andere Auffassung herrscht. Der müssen wir insofern in gewisser Beziehung Rechnung tragen." Der Abgeordnete Gothein entgegnete spottend und schlagend mit dem Hinweis, daß die angeblich den Juden mangelnde Autorität sofort nicht mehr vermißt werde, wenn sie sich zur Taufe bequemen. Wenn der Kriegsminister in: Gegensatz zu seinem Vorgänger erkläre, daß er in gewisser Beziehung der „Auffassung des niederen. Voltes" Rechnung tragen müsse, so leiste er tatsächlich den antisemitischen Tendenzen Vorschub. Unter dem Beifall der Linken erörterte dann noch der Abgeordnete Mugdan, daß die erwähnte militärische Praxis unvereinbar sei mit der von dem Kaiser beschworenen Verfassung, schwächte aber den Eindruck seiner Worte schließlich dadurch ab, daß er den Konservativen die jüdische Abstammung ihres einstigen Führers, des Grafen Limburg-Stirum vorhielt, da getaufte Juden bekanntlich auch in der preußischen Armee hohe Stellungen erlangt haben, also nicht auf das Rassenvorurteil, sondern allein auf das religiöse Vorurteil die verfassungswidrige Zurücksetzung der Juden zurückzuführen ist.