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Im deutschen Reich · 1910-03-01 · Heft 3 (März 1910) · p. 146

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 3 (März 1910)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1910-03-01
Page
146 (sequence 5)
Language
German
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146 Fm deutschen Reich- MrlrLcrretat geworden. Bereits in der am 28. Januar stattgehabten Beratung des Militäretats wurde von dem Abgeordneten Mn g - d a n der Mangel an Militärärzten zur Sprache gebracht und gerügt, daß die Heeresverwaltung sich zahlreiche brauchbare Kräfte dadurch entgehen lasse, daß sie auf jüdische Aerzte grundsätzlich verzichte. Der neue Kriegsminister v. He er in gen ließ diesen Teil der Rede des liberalen Abgeordneten völlig unbeachtet, dessen Fraktion vielleicht der Sache besser gedient hätte, wenn sie einen im Christentum geborenen Volksvertreter beauftragt haben würde, diesen wunden Punkt unserer Militärverwaltung zu berühren und dabei insbesondere deren gleichgültige Haltung bei Gelegenheit einer niedrigen Verleumdung verdienter jüdischer Sanitätsoffiziere durch ein Breslauer Antisemitenblatt in mannhafter Weise zu rügen. Der Kriegsminister schwieg nicht, als von anderer Seite Beschwerden über die Behandlung des zum Selbstmord getriebenen jüdischen Einjährigen Bloch in Mülhausen seitens des Rittmeisters v. Gersdorf erhoben wurden, sondern er erklärte: „Die beiden Urteile, die in der Affäre ergangen sind, stellen fest, daß-den Schwadronschef ein Verschulden am Tode des Einjährig-Freiwilligen Bloch nicht trifft. Die Untersuchung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die angebliche Angst des Einjährigen vor dem Rittmeister gerechtfertigt war." Bei der Fortsetzung der zweiten Beratung des Reichshanshaltsetats betonte der freisinnige Abgeordnete Go LH ein nachdrücklich den bedauerlichen Rückschritt im Verhalten der Heeresleitung, indem er auf die von dem Kriegsminister v. Einem am 10. März 1909 im Reichstage abgegebene Erklärung verwies, wonach es unstaLLhafL sei, jüdidische Einjährig-Freiwillige und Reserveoffiziers-Aspiranten lediglich wegen ihrer Abstammung oder ihres Religionsbekenntnisses von der Beförderung auszuschließen. Wie wenig die von der Heeresverwaltung befolgte Praxis dieser Erklärung entsprochen habe, erhärtete er durch Darlegung einiger frappanter Fälle und sagte dann, es sei jammervoll, daß mau im Deutschen Reichstage diese Klagen über solche Verletzungen der Verfassung Vorbringen müsse. Der Kriegsminifter sagte nur eine Prüfung des ihm von dem Abgeordneten

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