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Im deutschen Reich · 1910-03-01 · Heft 3 (März 1910) · p. 145

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 3 (März 1910)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1910-03-01
Page
145 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. 145 Vertretung eine Stellung schaffen wird, die ihr durch Verfassung und Gesetz zukommt. Daß dies eine unabweisbare Notwendigkeit ist, hat ein keckes Wort des Abgeordneten „Oldenburg v. I an usch an" bewiesen, das er vielleicht irn Busen gern bewahrt hatte, nachdem ihm im Neberrnut entfahren war, was wahrscheinlich viele seiner Freunde denken, ohne es so offen auszusprechen, wie er, als er sagte: „Der König von Preußen muß jeden Augenblick in der Lage sein, einem preußischen Leutnant zu befehlen: Nehmen Sie zehn Mann und schließen Sie den Reichstag!" Dieser Zwischenfall hat weithin die Ueberzeugung verbreitet, daß in gewissen Kreisen die Bestimmungen der Verfassung und die Rechte der Volksvertretung ganz eigenartig bewertet werden. Den deutschen Juden war dies nicht befremdlich; sie haben es oft genug bitter empfinden müssen. Wenn es ein Trost ist, im Leid Genossen zu haben, so muß es ihnen, denen man das volle Bürgerrecht schließlich doch auch noch vorenthält, weil man vielfach die in der Verfassung und in dem Gesetz vom Juli 1869 uns zugestandenen Rechte einschränkt oder künstlich umdeutet, beinahe einen Trost gewähren, daß jetzt eigentlich die gesamte Nation darüber nicht mehr im Zweifel sein kann, wie die Entrechtung eines Bruchteils des deutschen Volkes a l l e Bolksrechte in Frage stellt. Die Angehörigen des Mittelstandes- und die Ländliche Bevölkerung haben für das Linsengericht der Zolltarisreform und für ähnliche Segnungen unter dem Einfluß antisemitischer Knappen bevorzugter Stände es diesen möglich gemacht, ihre eigenen Standesinteressen rücksichtslos zu fördern. Die dadurch geschaffene klerikal-konservative Parlamentsmehrheit erhielt eine solche Macht, daß heute die leitenden Staatsmänner sich ihr fügen. Die Folgen sind unabsehbar für die gesamte Bevölkerung; als eine dieser Folgen ist zunächst bis jetzt nur die neue Wahlrechtsvorlage und die Art und Weise zu betrachten, in der sie von dem leitenden Staatsmanne begründet und gegen die stürmischen Einwände der freiheitlich gesinnten Volksvertreter verteidigt wurde. Weit deutlicher erkennbar sind aber die Folgen der dem „Ruck nach links" von der Reichstagsmehrheit entgegengestellten Aktion des Rückschritts für die deutschen Bürger jüdischen Glaubens bei den Reichstags- Verhandlungen über den

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