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Im deutschen Reich · 1910-03-01 · Heft 3 (März 1910) · p. 141

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 3 (März 1910)
Article
Der Antisemitismus in der deutschen Aerzteschaft
Date
1910-03-01
Page
141 (sequence 4)
Language
German
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141 Der Antisemitismus in der deutschen Aerzteschaft Organ der Zahnärztlichen Vereine möglich, die Stellen-Vermittlungs-Tasel frei von konfessionellen Angaben zu halten? „Die Organisation hat es jederz eit ab gelehnt, eines ihrer Mitglieder.... in seiner persönlichen Freiheit zu beschränken." Ja, liegt denn in dem Mitgeteilten keine Beschränkung? Freilich geht sie nicht von der Organisation aus — das ist aber auch nicht behauptet worden —, sondern von zahlreichen Mitgliedern. „Es gibt antisemitische Kollegen, so gut wie es solche gibt, die zum Evangelischen Bunde, zu einer katholischen Vereinigung, zu den Dissidenten, zum Reichsverband gegen die Sozialdemokratie usw. usw. gehören, so gut wie es hakatistische und polnische, elsässisch-protestlerische und germanisatorische, altbayerische und alldeutsche gibt. In allen diesen Dingen gewährt die Organisation volle Freiheit, und sie muß es iw eigensten Interesse; am Gegenteil ginge sie in kürzester Frist zugrunde." Diese Toleranz ist notwendig und vernünftig. Nur besteht zwischen allen diesen Richtungen und der antisemitischen der fundamentale Unterschied, daß ihre Anhänger nicht — wenigstens nicht in dem offiziellen Organ — einander boykotti e,r e n. Es-wäre im Interesse des Friedens und der Gerechtigkeit wünschenswert gewesen, daß in demselben ärztlichen Organ eine Erwiderung und Richtigstellung erfolgt wäre nach dem Grundsatz: auäiatur et altera pars. Allah hat es anders gewollt. Der.verantwortliche Redakteur hat eine Entgegnung des Dr. Werner nicht aufnehmen zu sollen geglaubt, da er „nach reiflicher Ueberlegung hat zu dem Ergebnis kommen müssen, daß es im Interesse der Sache geboten sein durste, von einer weiteren Verfolgung der Debatte über den Antisemitismus in der Aerzteschaft Abstand zu nehmen". Wir sind der Meinung, daß der Arzt eine konstatierte Wunde säuberlich behandeln und zu heilen suchen soll. Bei einigem guten Willen sollte das so vielen und klugen Jüngern Aeskülaps möglich sein. Wir unterlassen nicht, um nicht auch Mißverständnissen ausgesetzt zu sein, zu wiederholen, daß wir durchaus nicht allen Schlußfolgerungen Werners zustimmen, sowie, daß wir sachlicher Kritik nicht unzugänglich sind. Wir würden es im Interesse des ärztlichen Standes beklagen, wenn die müh-

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